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Was steht drin? (26.11.2003)



Modellregion heißt Veränderung von Gesetzen und Verordnungen für zunächst drei Jahre. Der Bürokratieabbau führt in Bereichen wie Umweltschutz, Arbeitsschutz und Genehmigungsverfahren zu Veränderungen



Von Manfred Horn

»Kleine Schritte sind immer besser als große Sprüche«, erklärt Jürgen Heinrich, Projektkoordinator bei der OWL Marketing GmbH. Heuwinkel freut sich über das Bürokratieabbaugesetz, welches speziell für die Modellregion OWL geschaffen hat zeigt sich besonders darüber erfreut, dass die Landesregierung selbst in dem Bürokratieabbaugesetz nur den ersten Schritt sieht.

Auch der Lipper Landrat Friedel Heuwinkel sieht in dem Gesetzentwurf nur Positives: Die Kommunen würden von Land und Bund immer mehr Erlasse bekommen, beispielsweise zum Brandschutz und Rettungsdienst. Niemand frage, ob das vor Ort auch praktikabel sei. Die Bürokratie verschanze sich hinter den Gesetzen. je höher die Bürokratieebene, desto mehr. Deswegen sei Bürokratieabbau gut.

Aber was wurde überhaupt in den Landtag als Gesetzentwurf eingebracht? Mit dem Entwurf greift die Landesregierung Vorschläge aus dem 35-Punkte Memorandum der OWL Marketing vom März 2003 auf, soweit sie Landesrecht betreffen. Alle Vorschläge wurden dabei umgesetzt, mit Ausnahme des Vorschlags, doch zukünftig auf die Vorlage einer geprüften Statik bei der Bauaufsicht zu verzichten. Über die Vorschläge aus Ostwestfalen-Lippe hinaus sind zwei weitere Vorschläge in das Programm aufgenommen worden, die nun ebenfalls in Ostwestfalen-Lippe umgesetzt werden sollen. Dies sind die Aufhebung des Widerspruchsverfahrens im Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht und die budgetorientierte Wohnraumförderung. Insgesamt werden damit 21 Maßnahmen zur Deregulierung und Vereinfachung von Verfahren in der Schnittstelle von öffentlichen Verwaltungen und privaten Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe umgesetzt.

Drin im Modellregionsgesetz ist die Auflösung der staatlichen Ämter für Umwelt und Arbeitsschutz. Deren Aufgaben sollen zukünftig – für die Modellregion gilt eine Festlegung auf drei Jahre – zusammengeführt werden, auch mit entsprechenden Aufgaben der Bezirksregierung. Die dann entstehende neue Behörde soll bis zum 15. März 2004 daraufhin geprüft werden, »welche dieser Aufgaben unter Beachtung strikter Konnexität kommunalisiert oder privatisiert werden können«, heißt es in der offiziellen Begründung zum Modellregion-Gesetz.

Damit ist Claudia Baitinger, Sprecherin des Landesarbeitskreies ›Abfall‹ des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) überhaupt nicht einverstanden. Dadurch werde dem Abbau des Arbeits- und Umweltschutzes Tür und Tor geöffnet. Eine Kommunalisierung bedeute, dass im Sumpf Entscheidungen getroffen werden. Sie verweist hier auf die Erfahrungen mit den NRW-Skandalen um den Bau von Müllverbrennungsanlagen. Gegen eine Privatisierung von Umweltschutz- und Arbeitsschutzaufgaben ist BUND grundsätzlich: »Dies sind Obrigkeitsaufgaben. Die staatlichen Behörden müssen hier abwägen, es geht um Bürgerschutz«, sagt sie. Baitinger fragt sich, wer eigentlich dann für die Einhaltung neuer Auflagen der EU, beispielsweise Luftreinhaltepläne, sorge. Da komme Mehrarbeit auf die Umweltämter zu, stattdessen würden Ämter ausgedünnt und zusammengelegt. Mit der Modellregion kippe die Umweltverträglichkeitsprüfung um hin zu einer Wirtschaftsverträglichkeitsprüfung: So eine Behörde brauchen wir nicht, sagt Baitinger.

Ebenfalls Teil des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist eine Veränderung bei Gebietsentwicklungsplänen. Hier soll zukünftig die Anzeige bei der Landesplanungsbehörde reichen. Bisher musste die Landesplanungsbehörde entscheiden und genehmigen. Baitinger fragt sich: Wenn nur noch angezeigt wird und der Sachbearbeiter in der Landesbehörde ist im Urlaub, was passiert dann? Dann ginge die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes einfach durch.