Webwecker Bielefeld: abschiebeprozess

Zweiter Prozess gegen Abschiebegegnerinnen (12.07.2006)



Zum zweiten Mal standen am Mittwoch, 12. Juli, Abschiebegegnerinnen vor Gericht. Auch diese Verfahren endeten, wie bereits vor drei Wochen ein Prozess aus gleichem Anlass, mit Freisprüchen (WebWecker berichtete).

Am 30. August 2005 hatte Abschiebegegner vor dem Tor der Zentralen Ausländer Behörde (ZAB) in Bielefeld demonstriert. Mit dabei auch die Gruppe Lebenslaute, die bei Demonstrationen und Kundgebungen vor Ort musiziert. Doch die gut dreistündige Aktion sollte für einige Teilnehmer noch ein Nachspiel haben. Neben Birigt T., die vor drei Wochen freigesprochen wurde, für zwei weitere Aktivistinnen. Ihnen wurde Verletzung des Versammlungsrechts unterstellt. Die Aktion sei nicht spontan gewesen und hätte vorab bei der Polizei angemeldet werden müssen.

Das Bielefelder Amtsgericht entschied nun, dass Barbara R. und Elisabeth R. haben mit der „Konzertaktion am Abschiebetor“ der ZAB nicht gegen das
Versammlungsrecht verstoßen haben. Da beide Angeklagte zur Sache schwiegen, verlas der vorsitzende Richter mehrere Flugblätter der Lebenslaute. Die Befragung der fünf als Zeugen geladenen Polizisten bestätigte den friedlichen Charakter der Aktion, die von der Polizei damals toleriert worden war. Entscheidungen bei der Aktion seien weder allein von den Beschuldigten noch vom Dirigenten des Chors und Orchesters getroffenworden, sondern gemeinschaftlich im Kollektiv.

So fragte irgendwann selbst der Richter, warum man sich heute eigentlich treffe. Die Verteidigung mutmaßte, es gehe darum, für die Zukunft Zuständige“ zu ermitteln. Wenig später konnten die Beschuldigten ihren Freispruch feiern.