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Das Kopftuchverbot ist diskriminierend (08.02.2006)



Nach den Grünen kritisiert nun auch die Linke/PDS das Kopftuchverbot für eine Schöffin vor dem Bielefelder Amtsgericht (WebWecker berichtete). »Das Verbot für eine Muslimin, das Ehrenamt als Laienschöffin auszuüben, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, ist reine Willkür und durch keinerlei Kleiderordnung oder ähnliches gerechtfertigt«, kritisiert Barbara Schmidt, Ratsmitglied der Linkspartei. Mit diesem Verbot schwimme die Richterin des Landesgerichtes auf der Welle einer Glaubenshetze, die zur Verteidigung der »deutschen Leitkultur« vor allem Angehörige des Islam unter einen generellen Verdacht stelle.

Es könne nicht sein, dass auf der einen Seite in deutschen Gerichtssälen wie selbstverständlich auch unter einem Kreuz Recht gesprochen wird, und andererseits Angehörigen nichtchristlicher Religionen nicht einmal die ihrem Glauben entsprechenden Äußerlichkeiten erlaubt sein sollen, kritisiert Schmidt weiter. »Was ist mit katholischen Nonnen in Ordenstracht, was mit der im Judentum vorgesehenen Vorschrift der Kopfbedeckung? Dürfen auch diese nicht als Schöffen tätig werden«, fragt Schmidt weiter. Ihres Erachtens verstößt die Entscheidung gegen die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit.