Rat gibt Erklärung zu Flüchtlingen ab (01.02.2006)
Der Rat hat am vergangenen Donnerstag eine gemeinsame Erklärung zu den in Bielefeld lebenden Flüchtlingen verabschiedet. Alle Fraktionen und Gruppen im Rat stimmten zu. Darin macht man deutlich, dass man im »Rahmen der bestehenden Gesetze« einen »humanen Umgang« mit den in Bielefeld lebenden Flüchtlingen gewährleisten möchte. Der Rat unterstützt dabei Forderungen, die bisherige Praxis der Kettenduldungen durch die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen abzulösen. Dann bestünde auch die Möglichkeit, Arbeitserlaubnisse zu erteilen. Dazu bedürfe es einer Altfallregelung, heißt in der Erklärung.
Eine politische Diskussion um eine Bleiberechtsregelung halten die Ratsmitglieder für »dringend geboten«. Lösungen auf kommunaler Ebene seien aber nicht möglich, Regelungen müssten auf Länder- und Bundesebene getroffen werden. Der Rat bittet aber die Verwaltung, »auch weiterhin die vorhandenen Ermessensspielräume im Interesse der Flüchtlinge zu nutzen«. Anlass für die Erklärung war eine gescheiterte Abschiebung einer Roma-Familie nach Serbien kurz vor Weihnachten.
Die Erklärung vom 26. Januar 2006 im Wortlaut:
»1. Der Rat der Stadt Bielefeld hat bereits mehrfach einmütig deutlich gemacht, dass er im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen einen humanen Umgang mit hier lebenden Flüchtlingen gewährleisten möchte. Im Jahr 1990 erhielt Bielefeld dafür die Auszeichnung »weltoffene Stadt«.
2. In unserer Stadt leben zahlreiche Flüchtlinge, die seit 15 und mehr Jahren aus verschiedenen Gründen nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Diese Menschen sind hier zur Schule gegangen, haben eine Ausbildung gemacht. Manche wurden hier geboren und kennen das Herkunftsland ihrer Eltern nur aus Erzählungen. Der Rat unterstützt die Forderungen, die bisherige Praxis der Ketten-Duldungen durch die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen, und damit der Möglichkeit zu Arbeitserlaubnissen, abzulösen. Dafür bedarf es einer Altfallregelung, die möglichst viele dieser Menschen erfasst.
3. Wir halten eine politische Diskussion über eine hier angeregte Bleiberechtsregelung angesichts der Problematik besonders für den Kosovo für dringend geboten. Gerade die erkennbaren Härten und Schwierigkeiten, die für viele Flüchtlinge nach oft jahrelangem Aufenthalt im Bundesgebiet mit einer Rückkehr verbunden sind, bedürfen einer humanen Regelung auf Landes- oder Bundesebene. Lösungen dieser Art sind auf kommunaler Ebene aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
4. Der Rat bittet die Verwaltung, auch weiterhin die vorhandenen Ermessensspielräume im Interesse der Flüchtlinge zu nutzen.«