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Schöffin mit Kopftuch abgewiesen (01.02.2006)



Weiter für Unruhe sorgt die Ablehnung einer Schöffin vor dem Bielefelder Landgericht. In der vergangenen Woche war eine Schöffin mit Kopftuch von der vorsitzenden Richterin abgelehnt worden, Staatsanwaltschaft und Verteidigung teilten die Position. Die Muslimin weigerte sich ihr Kopftuch abzunehmen. Daraufhin durfte sie nicht mehr als Schöffin fungieren.

Dabei ist es nicht so, dass sie sich um dieses Amt gerissen hätte: Schöffen werden aus der Bevölkerung berufen. Nun kritisieren islamische Vereine und Verbände in Bielefeld die Entscheidung des Gerichts. Auch die Grünen sehen Klärungsbedarf. Man habe nach »intensivem Studium« keine Vorschrift gefunden, die den Ausschluß der Frau rechtfertigen könne, erklären die Grünen. Die Ausschlussbegründung der Richterin, weltanschauliche und religiöse Überzeugungen sollten nicht durch das Tragen entsprechender Kleidungsstücke dokumentiert werden, könne in keiner der einschlägigen Vorschriften zur Wahrnehmung eines Schöffenamtes nachvollzogen werden. Einer Schöffin zu unterstellen, sie verletze durch das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen die notwendige Neutralität kommt nach Ansicht der Grünen einer ungerechtfertigten Vorverurteilung gleich.

Fraktionsgeschäftsführer Klaus Rees war selbst bereits zweimal an der Auswahl der Schöffen für die Bielefelder Gerichte beteiligt. »Wir wurden immer darauf hingewiesen, dass bei der Auswahl der Schöffinnen und Schöffen darauf zu achten ist, dass ein breiter Bevölkerungsquerschnitt vertreten sein soll. Bei einem Bevölkerungsanteil von mehr als zehn Prozen gehören dazu selbstredend auch Menschen mit Migrationshintergrund«. Von einem Ausschlusskriterium Kopftuch sei dabei nie die Rede gewesen. »Ich halte den Vorgang von letzter Woche für schlicht diskriminierend«, sagt Rees und fordert den Landgerichtspräsidenten auf, in dieser Sache eine klare Position zu beziehen, um Wiederholungsfälle auszuschließen.