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Keine Bundeszuschüsse mehr für die Unterkunft? (12.10.2005)




Bis zu einer bestimmten Höhe werden Unterkunfts- und Heizkosten von den Kommunen übernommen. Die erhalten dabei eigentlich einen größeren Beitrag vom Bund


Von Manfred Horn

Die bisherige Zusammenarbeit der Kommunen mit der Agentur für Arbeit könne nicht mehr sichergestellt werden, wenn Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement seine Zusagen nicht einhalte, erklärte Roland Schäfer, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindetages. Als Wortbruch der Bundesregierung gegenüber den Kommunen bezeichnete Schäfer den Vorlage des Bundeswirtschaftsministers an das Bundeskabinett, für die Jahre 2005 und 2006 die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG-II) zu streichen.

Das Ministerium begründet diesen Schritt damit, dass die Zahl der ALG-II Empfänger deutlich höher sei als vor der Einführung von Hartz IV angekommen. Damit würden die Kommunen auch stärker entlastet als damals geplant, folglich könne man einen Teil des Zuschusses streichen. Am vergangenen Mittwoch beschloss das alte rot-grüne Kabinett Clements Vorlage. Allerdings ist sie im Bundesrat zustimmungspflichtig und dürfte nach Einschätzung politischer Beobachter so nicht verabschiedet werden – zumal sich in Kürze ein neues Bundeskabinett konstituieren wird.

Zwar trägt der Bund grundsätzlich die Kosten für die ALG-II-Empfänger, nicht so aber bei Unterkunft und Heizkosten. Hier tragen die Kommunen die Hauptlast. Der Bund zahlt knapp ein Drittel. Dieser Anteil macht alleine für das Jahr 2005 eine Summe von rund 3,2 Milliarden Euro aus, die die Kommunen zu tragen hätten, wenn Clement seinen Vorschlag durchsetzt. Vor der Hartz Reform wurde den Kommunen eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro durch die Arbeitsmarktreform zugesagt.

In Bielefeld ging man bisher für 2005 von einer Entlastung von rund 9,5 Millionen Euro aus. Das Sozialdezernat spricht von einer »qualifizierten Schätzung«, da sich die Zahlen nicht aus der Vergangenheit, sprich den Kosten für die ehemalige Arbeitslosenhilfe, ableiten ließen. Würde der Bund sich aus der Finanzierung der Unterkunft zurückziehen, würden Bielefeld alleine für 2005 rund 24 Millionen Euro weitere Kosten entstehen. Die Gesamtkosten für die Unterkunft werden in diesem Jahr auf 86 Millionen Euro geschätzt. »Die Tendenz zeigt nach oben«, sagt Frank Hilker, Referent des Sozialdezernenten. In 2006 müssten ALG II-Empfänger, die erst im Laufe des Jahres 2005 die Leistung erhielten, eben ganzjährig bezahlt werden.


A2LL weiß von nichts

Ein Problem bei der Berechnung der tatsächlichen Kosten stellt offenbar immer noch die Software mit dem Namen A2LL (»Arbeitslosengeld 2 – Leistungen zum Lebensunterhalt«) dar. Für viel Geld wurde sie extra für die Berechnung von ALG-II von der Agentur für Arbeit bundesweit eingeführt – bis heute funktioniert sie nicht. Die von dem Unternehmen T-Systems entwickelte Software soll beispielsweise 25 Millionen Euro pro Monat zu viel an Krankenkassen überwiesen haben, da die Software zwischenzeitlich vorgenommene Beitragssenkungen der Krankenkassen nicht berücksichtigt habe. In der Bundesagentur für Arbeit soll es inzwischen Stimmen geben, die die Software als nicht mehr wartungs- und entwicklungsfähig betrachten.

Damit fehlen auch dem Bund fehlen belastbare Zahlen, eine Revision der Hartz IV Kosten wurde so immer weiter verschoben, zuletzt von Ende Juli auf Ende Oktober. »Die Datenlage ist nicht besser als vor einem halben Jahr«, sagt Hilker. Man müsse in Bielefeld die Fallzahlen weiter von Hand erfassen.