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Lernende Gesetzgebung (09.03.2005)



Seit das Hartz IV genannte Gesetzespaket zum Arbeitsmarkt am 1. Januar in Kraft getreten ist, erließ die Bundesagentur für Arbeit 23 Durchführungshinweise. »Lernende Gesetzgebung« nennt das die grüne Bundestagsabgeordnete Michaele Hustedt. Am 25. Januar lernte die Gesetzgebung, dass auch Studierende unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten können. Ursprünglich war diese Gruppe offensichtlich vergessen worden.

Von Mario A. Sarcletti

Das neue Jahr begann für Mirjam Rapior mit einem Schock. »Die gravierendste Änderung durch Hartz IV war für mich, dass ich im Januar erstmal kein Geld auf dem Konto hatte«, berichtet die allein erziehende Mutter, die gerade an ihrer Examensarbeit schreibt. Im Oktober hatte sie ihren Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit abgegeben. »Als ich im Januar da nachfragte, sagte mir eine Sachbearbeiterin, dass mein Antrag noch nicht bearbeitet war«, erinnert sie sich mit Grausen.

Die angehende Grundschullehrerin wurde an die Arbeitsgemeinschaft bei der Stadt Bielefeld verwiesen. »Ich hab dann gefragt, wie ich denn jetzt mein Leben und das meiner Tochter finanzieren soll«, erzählt Mirjam Rapior. 150 Euro habe sie schließlich aus dem Automaten des Amtes bekommen. Mit denen musste sie den ganzen Januar auskommen. Im Dezember hatte sie noch 400 Euro vom Sozialamt für ihre vierjährige Tochter Greta bekommen. »Letztendlich ist dann herausgekommen, dass die Gruppe der allein erziehenden Studierenden schlicht vergessen worden sei«, sagt Rapior.

Rapior ist kein Einzelfall, etwa zwanzig Frauen haben sich seit Inkrafttreten von Hartz IV bei Christine Göhde, der Sozialreferentin des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität gemeldet. Die ist fassungslos. »Eine ganze Fallgruppe bei so einer Reform zu vergessen, die ja auch immer als Herzstück der Agenda 2010 propagiert wird: Was soll man dazu noch sagen«, fragt sie eher rhetorisch.

Nach Ansicht von Elisabeth Rathsmann-Kronshage, Ratsmitglied von Bündnis 90/Grüne und Vorsitzende des Sozialausschusses, sind die Studierenden wahrscheinlich nicht die einzige Gruppe sein, bei der sich Probleme mit Hartz IV zeigen. »Da wird es noch eine ganze Menge geben«, vermutet sie. »Das Entscheidende ist, dass man jetzt alles dafür tut, dass man das ändert«, erklärt sie. »Lernende Gesetzgebung«, nennt das Michaele Hustedt, Bundestagsabgeordnete der Partei für den Wahlkreis Bielefeld, bei einem Treffen mit der Leitung von »Arbeit plus« in Bielefeld.

»Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir diese ganzen Sachen mit den Mehrbedarfen für allein erziehende Studierende oder solchen mit chronischen Erkrankungen erst durchsetzen mussten«, beschreibt Daniel Taprogge von »students at work«, einem Projekt der DGB-Jugend beim DGB Bundesvorstand, dass einiger Druck nötig war, um die Gesetzgebung zum Lernen zu zwingen. Vor allem Kollegen in Freiburg hätten sich dafür eingesetzt, dass diese Mehrbedarfsregelungen auch für Studierende gelten. »Das war bisher im Sozialhilfegesetz geregelt, bei Hartz IV hat man das offensichtlich vergessen«, glaubt auch er an einen handwerklichen Fehler des Gesetzgebers.

Den korrigierte die Bundesagentur für Arbeit Ende Januar per Durchführungshinweis. »Die Frage ist nur: Ist das bei den Agenturen vor Ort angekommen«, sorgt sich Daniel Taprogge. In Bielefeld anscheinend nicht. Denn laut einem Papier des Deutschen Studentenwerks hätte Mirjam Rapior aufgrund ihres »nicht ausbildungstypischen Bedarfs« als Alleinerziehende Anspruch auf 36 Prozent der Regelleistung, etwa 124 Euro.

Daneben erhalten die Kinder von allein erziehenden Studierenden Sozialleistungen. Durch Hartz IV fallen diese jedoch geringer aus, als noch im Dezember. Der Grund ist, dass die 154 Euro Kindergeld jetzt als Einkommen des Kindes angerechnet werden. »Vorher wurde es von meinem Bedarf abgezogen und da ich keine Leistungen erhalten habe sondern nur meine Tochter, war das egal«, weiß Mirjam Rapior.