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Studienkonto korrigieren lassen (02.03.2005)



Im Dezember erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eine Regelung des Studienkonten- und finanzierungsgesetzes für Studiengangswechsler für rechtswidrig (WebWecker berichtete). Der Studienkontenberater des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität weist jetzt diese Studierenden darauf hin, dass sie ihr Studienkonto schnellstens korrigieren lassen sollen. Betroffen sind Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2002/2003 eingeschrieben und den Studiengang in den ersten zwei Semestern gewechselt haben.

Das Gesetz hatte vorgesehen, dass diesen Studierenden diese Semester angerechnet werden, sie also im neuen Studiengang früher gebührenpflichtig werden. Bei Studierenden, die später eingeschrieben wurden, sollten diese Semester hingegen nicht berücksichtigt werden. Das OVG sah darin eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Das Ministerium wies die Hochschulen daraufhin an, das Urteil umzusetzen.

Auch Studierende, die keinen Widerspruch gegen ihren Studienkontenauszug eingelegt haben, erhalten nun die Möglichkeit, diesen auf Antrag korrigieren zu lassen. Der Antrag kann sogar Geld bringen. »Falls aufgrund der Orientierungsphase eine Neuberechnung des Kontos erfolgt, können auch gegebenenfalls bereits gezahlte Studiengebühren zurückerstattet werden«, erklärt Studienkontenberater Stefan Bröhl. Für Fragen steht er täglich von 13–14 Uhr in der Studienkontenberatung im AStA zur Verfügung.

Das Antragsformular für die Kontokorrektur kann hier heruntergeladen werden.