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Geld kriegen oder mit der Freundin leben (25.08.2004)





Ein offensichtlicher Gegensatz: Das Volk und Hartz IV




Hartz IV-Betroffene sehen einer ungewissen Zukunft entgegen – vieles ist »Ermessenssache«. Eine Reportage über zwei Betroffene Arbeitslose


»Wenn ich im kommenden Jahr wegen Hartz-IV auf ›angemessenen Wohnraum‹ ausweichen muss, habe ich keinen Platz mehr für meine Kinder«, sagt der eine. »Wenn ich mit meiner Freundin zusammen ziehen will, kriege ich keine Arbeitslosenhilfe II mehr«, weiß der andere. Aussagen, die Auswirkungen des umstrittenen Arbeits- und Sozialgesetzes »Hartz-IV« beschreiben, an die bei der Ausarbeitung dieses Werkes vermutlich niemand gedacht hat.

Konkret: Matthias H., 32, gelernter Schlosser und seit eineinhalb Jahren arbeitslos, lebt mittlerweile von der derzeitigen Arbeitslosenhilfe. Mehr schlecht als recht: Miete, Nebenkosten, ein Autokaufkredit aus vergangenen Tagen belasten das ohnehin schmale Budget. Im nächsten Jahr, das steht schon fest »wie das Amen in der Kirche«, wird das derzeitige »Einkommen« noch einmal mehr als halbiert. Was dann werden soll – Matthias H. zuckt die Schultern: »Ich weiß es noch nicht so recht«.


Kein Platz mehr für Besuchskinder

Schlimmer aber ist etwas ganz anderes: Zur Zeit mitten in seiner Scheidung steckend, sieht er seine Kinder nur alle 14 Tage – sie wohnen mit der Mutter weit weg in Norddeutschland. »Noch lebe ich in einer 60-Quadratmeter Dachgeschoßwohnung, wo ich die Kinder gut unterbringen kann, wenn ich sie denn mal habe. Aber wenn ich diese Wohnung, weil für die Hartz-IV-Gesetzgebung zu groß, aufgeben müsste, weiß ich nicht mehr, wo ich meine Kinder lassen soll«. Eine schwierige Frage, da nach den neuen Regelungen Matthias H. lediglich 45 Quadratmeter »angemessenen Wohnraum« zugebilligt werden sollen. Nur wer Kinder oder Angehörige in einer »Bedarfsgemeinschaft« lebt, hat Anspruch auf mehr Quadratmeter.

Aber was ist, wenn die Kinder nur ab und an, an den Wochenenden, vielleicht auch mal eine Woche lang oder gar die ganzen Ferien hindurch bei ihrem Vater übernachten wollen? »Das ist reine Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters«, weiß Matthias H., »wie das ausgeht, steht in den Sternen«.