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Der Mann mit der Hintertür (23.07.2003)



Horstmann
Axel Horstmann: Vielleicht passiert ja doch noch was






Aus dem Bundesverkehrswegeplan ist die B66n raus. Bei einer Veranstaltung der IHK hat jedoch Verkehrsminister Axel Horstmann gesagt, dass damit eine »kurzfristige Lösung möglich« sei. Die Bürgerinitiative gegen die B66n ist empört.










Von Mario A. Sarcletti


Armin Wenske von der Bürgerinitiative gegen die B66n ist sauer: »Da gibt es einen Beschluss und hinterher heißt es, das war alles nur Taktik. Was für einem Beschluss soll man denn noch glauben?« Der Beschluss, den Wenske meint, war die Entscheidung des Landes, dass die B66n aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden soll. Der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums hatte noch vorgesehen, die Straße in der Kategorie »weiterer Bedarf« einzuordnen. Das bedeutet, dass die Straße, die eine Verlängerung des Ostwestfalendammes von der Eckendorfer Straße zur Autobahnauffahrt an der Detmolder Straße darstellen sollte, vor 2015 nicht weiter als Bundesstraße geplant werden kann.

Die Gegner der Straße gingen nach der Entscheidung davon aus, dass die Straße damit vom Tisch sei. Ein Auftritt des nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Axel Horstmann am 14. Juli vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) trübt nun die Freude. Horstmann sagte bei der Veranstaltung, dass nun eine kurzfristige Lösung möglich sei. »Wenn wir die Straße im »weiteren Bedarf« gelassen hätten, wäre die nächsten elf Jahre nichts passiert«, vermittelte der Minister der IHK die positive Seite der Streichung aus dem Bundesverkehrswegeplan.

Der Hintergrund der Äußerung Horstmanns sei, dass die Straße nun von der Kommune als Stadtverkehrsprojekt geplant werden könne, erklärt Andreas Kersting vom Ministerium. Die Stadt müsste dann 25 Prozent der Kosten tragen, »nur« fünf Prozent mehr als bei der Bundesstraßenlösung. Für den Rest der Baukosten könnten Gelder nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt werden. Über die Verteilung dieser Bundesmittel, die vor allem aus der Mineralölsteuer kommen, entscheidet dann das Land. Und das hat nach Aussage des Verkehrsministeriums nichts gegen die Straße. »Das Land hat nie gesagt, dass es gegen die Planung wäre«, signalisiert Kersting gute Chancen. »Aber das sind ja viele Projekte, die sich um diesen Topf bewerben«, schränkt er ein, «und jede Kommune hat Anspruch darauf, dass ihr Projekt diskutiert wird.

Zuerst muss das Projekt allerdings »baureif« sein. »Das heißt, dass die Bagger rollen können«, erklärt Andreas Kersting, was sich hinter dem Begriff verbirgt. Dafür muss das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt sein. Die gibt es für die B66n, sollten allerdings die Pläne geändert werden, müsste neuerlich geprüft werden. Das Planfeststellungsverfahren dauert mehrere Jahre. Dennoch könnte, wie Axel Horstmann sagte, die Straße damit kurzfristiger als kommunales Projekt geplant werden als als Bundesstraße im weiteren Bedarf. Statt in elf könnte in fünf bis sechs Jahren Baubeginn sein.