»Wildes« Grillen verboten (07.06.2006)
Nach den Wettervorhersagen soll in den nächsten Tagen die wärmere Jahreszeit beginnen. Somit startet auch wieder die Grillsaison. Gut haben es diejenigen, die im eigenen Garten grillen können. Wer keinen eigenen Garten hat, ist in seiner Wahl allerdings ziemlich beschränkt. In der Stadt gibt es einige öffentliche Grillplätze. Wer darüber hinaus beispielsweise im Park grillt, macht sich strafbar. Das Ordnungsamt der Stadt verhängt an diejenigen, die erwischt werden, ein Bußgeld von 35 Euro. Die Stadt will mit dieser rigiden Maßnahme vor allem das Abfallproblem lösen: Wilde Griller hinterlassen gerne ihren Müll. Darüber hinaus besteht in manchen Bereichen zudem eine erhöhte Brandgefahr.
Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes verhängten im Mai dieses Jahres bereits rund 50 Verwarnungen zu je 35 Euro. Gegen drei Personen wurden sogar Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Diese Griller haben mit einem weitaus höheren Bußgeld zu rechnen.
Die genauen Standorte sind auch im Internet unter www.bielefeld.de > Umwelt & Natur > Grünanlagen > Öffentliche Grillplätze zu finden. Ferner kann die Lage der in den Stadtbezirken ausgewiesenen Grillplätze beim Umweltamt telefonisch unter 0521 / 51-3568 beziehungsweise 0521 / 51-8040 erfragt werden