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Deutsche stechen Spargel (19.04.2006)
Irgendwie muss die Frucht in die Schale: Dazu wurden bisher bevorzugt ausländische Arbeitskräfte eingesetzt, weil denen nur wenig gezahlt werden musste
Auf Hochtouren laufen derzeit die gemeinsamen Vorbereitungen der Agentur für Arbeit Bielefeld und den Arbeitsgemeinschaften Arbeitplus und der GTaktiv auf die bevorstehende Spargel- und Erdbeerernte.
Die Bundesregierung hat die Zulassung ausländischer Saisonkräfte beschränkt, um auch Arbeitslosen mit deutschem Pass diese Arbeit zu ermöglichen. Richtige Lust hat die in den vergangenen Jahren allerdings nicht: Wenig Geld und ein krummer Rücken sind wenig attraktiv.
In diesem Jahr darf die Agentur Bielefeld nur noch maximal 90 Prozent der ausländischen Erntehelfer aus dem vergangenen Jahr zulassen. »Das bedeutet, dass wir rund 100 Saisonkräfte aus dem Inland an die landwirtschaftlichen Betriebe vermitteln müssen«, sagt der Leiter der Agentur, Peter Glück. »Wir wollen den Betrieben nur geeignete und motivierte Bewerber schicken. Alles andere macht keinen Sinn! Dabei bauen wir auf die Freiwilligkeit der Bewerber und die Einstellungsbereitschaft der Landwirte«, ergänzt er.
Bislang wurden 550 mögliche Saisonkräfte in einen Bewerberpool aufgenommen. Von Arbeitgebern gemeldete offene Stellen könnten so auch bedient werden, teil die Agentur für Arbeit mit. Zugleich gibt sie an, dass noch weitere Arbeitnehmer gesucht werden. »Arbeitslose stellen damit unter Beweis, dass sie arbeitsfähig und motiviert sind. Das ist eine gute Empfehlung bei der nächsten Bewerbung«, findet Agentur-Chef Glück. Da sind jedoch Zweifel erlaubt: Ob sich Spargelstechen allerdings bei der Bewerbung um eine Stelle als Elektroinstalleur als Referenz erweist, ist unbekannt.
Für landwirtschaftliche Arbeitgeber bietet der Einsatz inländischer Kräfte Vorteile, teilt die Agentur für Arbeit weiter mit. Sie sparen Gebühren und Verwaltungsaufwand für die Zulassung ausländischer Arbeiter, da die Vermittlung inländischer Kräfte kosten- und gebührenfrei ist. Nur wenige Betriebe können auf den Einsatz inländischer Arbeitnehmer verzichten: »Die Härtefallregelung für Betriebe, die ihren Personalbedarf über den hiesigen Arbeitsmarkt nicht decken können, greift nur, wenn sich der Landwirt auch wirklich ernsthaft um inländische Kräfte bemüht hat«, sagt Glück.
Landwirtschaftliche Betriebe aus der Stadt Bielefeld, dem Altkreis Halle und Schloß Holte-Stukenbrock können Ihren Bedarf unter 0521/ 587-4444, aus dem Südkreis Gütersloh unter 05241/ 861-444 melden.
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