Von Manfred HornAm vergangenen Donnerstag kam Cornelia Ziehm von der Deutschen Umwelthilfe Berlin (DUH) nach Bielefeld, um sich mit der Bürgerinitiative Sichere Detmolder Straße zu treffen. Ziehm, die Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz und Recht bei der DUH ist, war sich mit der Bürgerinitiative einig, dass die Luftqualitätsrahmenrichtlinie (96/62/EG) der EU eingehalten werden müsse. Die Richtlinie sieht zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt insgesamt striktere rechtliche Vorgaben und Grenzwerte für das Ausmaß der Luftverschmutzung vor.
Die DUH als gemeinnütziger, bundesweit tätiger Verband, der sich für den Schutz von Umwelt und Natur einsetzt, fordert die Umsetzung des deutschen Immissionschutzrechts, dass 2002 im Zuge der notwendigen Umsetzung von EU-Recht, novelliert wurde. Seit 2005 nun gelten die Feinstaub-Grenzwerte. Für Bielefeld fordert Ziehm »mit aller Dringlichkeit die umgehende Fortführung der Aktionsplanung gegen Feinstaub«.
Da die Bürgerinitiative aber keine Bemühungen bei der Bezirksregierung in Detmold sieht, einen Aktionsplan einzusezten, kündigt sie nun eine Klage an: »Alle Bitten und Hinweise in zahlreichen Gesprächen und Schreiben haben bisher weder bei der Stadt Bielefeld noch bei der für die Aktionsplanung zuständigen Bezirksregierung in Detmold zur Einsicht geführt«, erklärt die Bürgerinitiative. Die Behörden spielten auf Zeit.
Bezirksregierung wartet abDie für die Aktionsplanung zuständige Bezirksregierung in Detmold führt über das Luftschadstoffgutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum geplanten Ausbau der Detmolder Straße aus, sie habe »bis heute keine Indizien für eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe an Bielefelder Straßen«. Damit streitet die Bezirksregierung auch die Gültigkeit von Modellrechnungen ab, die aus Sicht der Bürgerinitiative an der Detmolder Straße sehr wohl eine Überschreitung der Grenzwerte zeigen.
Die Bezirksregierung sieht sich schlicht außer Stande, Modellrechnungen zu analysieren. Dafür fehle das Fachpersonal. Nur wenn das Landesumweltamt als zuständige Fachbehörde das Signal zur Fortführung der Arbeiten an den Aktionsplänen gebe, werde die Bezirksregierung Detmold das unterbrochene Verfahren fortführen. Im April 2005 hatte das Umweltminsterium des Landes die Bezirksregierung verpflichtet, für die Detmolder Straße Aktionspläne aufzustellen.
Dieser Erlass erfolgte aufgrund des AVISO Gutachtens zur Ermittlung der Luftqualität für die Stapenhorststrasse und die Detmolder Straße in Bielefeld vom Dezember 2004. Auftraggeber war das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen. Dieses Gutachten urteilte damals: »Die Jahresmittelwerte für PM10 in der Stapenhorststrasse überschreiten großflächig auf der Ostseite südlich der Weststraße mit 41-42 Mikrogramm pro Kubikmeter den ab 2005 gültigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.«
Darüber hinaus gibt es noch das Luftschadstoffgutachten zum Ausbau der Detmolder Straße. Auftraggeber war das Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld. Hier werde detailliert nachgewiesen, wie stark die Belastungen an 20 Standorten der Detmolder Straße sind, erklärt die Bürgerinitiative Sichere Detmolder Straße. Die Feinstaubgrenzwerte heute und auch nach dem geplanten Ausbau der Detmolder Straße auf dem Teilstück Prießallee bis Otto-Brenner-Strasse im Bereich Königsbrügge würden an jedem zweiten Tag erheblich überschritten, prognostizieren die Gutachter. Das wäre bis zu 180 Überschreitungstage, gesetzlich erlaubt sind allerdings nur maximal 35.