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Studiengebühren beschlossen (22.03.2006)





In Bielefeld ist weiter unklar, wann und in welcher Höhe die Studiengebühren eingeführt werden. Das Protestcamp in der Uni-Halle läuft weiter



Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschloss der nordrhein-westfälische Landtag am vergangenen Donnerstag das »Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen«. Ab dem kommenden Wintersemester können die Hochschulen von den Studienanfängern bis zu 500 Euro pro Semester dafür kassieren, dass die in überfüllten Hörsälen auf dem Boden hocken dürfen. Bereits eingeschriebene Studierende können für dieses Angebot ab dem Sommersemester 2007 zur Kasse gebeten werden. Bündnis 90/Die Grünen erwägt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.


Von Mario A. Sarcletti

Michael Brinkmeier weiß, wovon er spricht. »Wir hatten ein Gespräch mit Studentinnen und Studenten der erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln«, berichtete der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion am vergangenen Donnerstag im Landtag in Düsseldorf. »Auch hier müssen viele auf dem Boden sitzen«, hat Brinkmeier erfahren. »Wir haben diese Zustände kritisiert, jetzt schaffen wir sie ab«, sagte er.

Studiengebühren sollen nach Meinung Michael Brinkmeiers die tatsächlich prekären Zustände an den nordrhein-westfälischen Hochschulen beheben. Kritiker der Gebühren befürchten, dass dies tatsächlich gelingen könnte, da die Zahl der Studierenden abnimmt, wenn für ein Studium bezahlt werden muss. »Ich sitze lieber auf dem Boden, als auch nur einen Menschen vom Studium auszuschließen«, sagte denn auch der studentische Senator Ingo Bowitz bei der Senatssitzung an der Universität Bielefeld am 1.Februar.

Michael Brinkmeier sieht trotz der studentischen Proteste keinen Grund, das Studiengebührengesetz zu überdenken. »Die Anhörung hat gezeigt, dass es keine inhaltlichen Argumente gibt, die dem vorliegenden Gesetzesentwurf entgegenstehen«, sagte er im Landtag. Da hat der hochschulpolitische Sprecher der CDU aber nicht richtig zugehört. Denn am 6. März stellte seine Kollegin von Bündnis 90/Die Grünen, Ruth Seidl, ein Gutachten des Frankfurter Professors der Rechtswissenschaften Georg Hermes vor.

Der bewertet nämlich das Gesetz als verfassungswidrig. Es verletze zwar nicht den Vertrauensschutz für bereits eingeschriebene Studierende, stellte Hermes fest. Sehr wohl verstoße es aber gegen zwei andere verfassungsrechtliche Anforderungen: »Zum einen widerspricht es dem Grundsatz, dass der parlamentarische Gesetzgeber in grundrechtsrelevanten Bereichen, zu denen insbesondere Fragen des Zugangs zur Hochschulausbildung zählen, die wesentlichen Fragen selbst regeln muss. Zum anderen führt er zu einer Ungleichbehandlung der Studierenden/Studienbewerber«, kritisiert Hermes in seinem Gutachten.

Seine Kritik bezieht sich darauf, dass das »Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen« den Hochschulen die Entscheidung über die Einführung der Gebühren – auch Hermes verwendet diesen Begriff statt »Studienbeiträge« - von bis zu 500 Euro pro Semester überlässt. Tatsächlich ist die Ungleichbehandlung von Studierenden absehbar. So hat die Universität Münster die Einführung der Gebühren abgelehnt, andere Universitäten hingegen, wie die in Paderborn, haben beschlossen, ihre Studierenden zur Kasse zu bitten. Diese Regelung hatten auch die Hochschulen kritisiert, was Michael Brinkmeier offensichtlich entgangen war. »Schwarz-gelb drückt sich vor der Verantwortung«, sagte denn auch die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen bei der Vorstellung des Gutachtens.