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Bonussemester beantragen (22.03.2006)



Studierende, die im Wintersemester ein Bonussemester nach dem Studienkonten- und Finanzierungsgesetz beanspruchen wollen, müssen dieses bis zum 31. März beim Studierendensekretariat beantragen. Darauf weist Stefan Bröhl, Studienkontenberater des AStA der Uni Bielefeld, hin. Bonussemester können unter anderem für Kindererziehung, Krankheit oder Gremientätigkeit beantragt werden. Der Antrag kann allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für das aktuelle Semester gestellt werden.

Die Bonussemester haben auch eine Auswirkung auf die Bezahlung der am vergangenen Donnerstag eingeführten Studiengebühren. Denn im Gesetz zur Aufhebung des Studienkontengesetzes heißt es ganz einfach: »Hat ein gewährtes Bonusguthaben im Sinne des § 5 StKFG noch nicht dazu geführt, dass aufgrund der Gewährung dieses Bonussemesters die Gebührenpflicht nach § 9 Abs. 1 StKFG zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten ist, als sie ohne Gewährung des Bonussemesters eingetreten wäre, soll dieses gewährte Bonussemester seinem Umfang nach in eine Befreiung nach § 8 Abs. 3 StBAG umgewandelt werden. Nach Satz 1 umgewandelte Bonussemester werden auf die Höchstzahl der nach der Beitragssatzung zulässigen Befreiungen nach § 8 Abs. 3 StBAG angerechnet.«

Das bedeutet im Klartext: Wer im Sommersemester 2007 nach dem rot-grünen Studiengebührenmodell nicht bezahlen müsste, wird auch nach den schwarz-gelben Plänen zumindest vorerst für einen ersten akademischen Abschluss nicht zur Kasse gebeten.