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Bafög als jugendpolitische Maßnahme? (08.03.2006)





Die Ü-30 Falle: Ins Stadtpalais kommt man mit 30 noch mit eher bescheidenen Mitteln. Für einen Masterstudiengang braucht man schon erheblich mehr, denn BAfög gibts dann nicht mehr.




Die Einführung der so genannten konsekutiven Studiengänge, also der Bachelor- und Masterstudiengänge, an der Uni Bielefeld vor drei Jahren brachte für die Studierenden einige Probleme. Fehlende Studienordnungen, völlig überfüllte Stundenpläne und Seminare machten den Versuchskaninchen zu schaffen. Im Sommer 2005 schlossen die ersten Absolventen mit dem Bachelor ab, für einige von ihnen folgte eine böse Überraschung: Wenn sie über dreißig Jahre alt sind, bekommen sie für den Master kein BAföG mehr. Aber der ist Voraussetzung, wenn man Lehrer werden will. Und auch wer zu schnell abschloss, den bestrafte das BAföG.


Von Mario A. Sarcletti

»Ich vermute mal, dass davon hunderte Studierende betroffen sind«, befürchtet Thorsten Schröder, BAföG-Berater des Allgemeinen Studierendenausschusses AStA. »Betroffen« heißt, dass sie über eine Falle der neuen, so genannten konsekutiven Studiengänge gestolpert sind. Denn mit ihrem Bachelorabschluss haben sie ihre Ausbildung erstmal beendet, BAföG gibt es erst wieder, wenn sie im Masterstudiengang eingeschrieben sind.


Wer zu schnell studierte, ging leer aus

»Eine Förderungsfähigkeit der Ausbildung ist nur bis zu dem Zeitpunkt gegeben, bis zu dem der letzte Prüfungsteil fehlt«, erläutert Christian Noske, Leiter des BAföG-Amtes des Bielefelder Studentenwerks die Rechtslage. Bei vielen Studierenden ist die letzte der vielen studienbegleitenden Prüfungen die Abgabe der Bachelorarbeit. Erfolgte die beispielsweise – wie von manchen Dozenten empfohlen –- im Mai, gab es bis Oktober kein BAföG. Beziehungsweise gab es das erstmal schon, nach Vorlage ihres Zeugnisses erhielten die Studierenden Rückzahlungsforderungen vom BAföG-Amt. Wer also zu schnell studierte, musste Strafe zahlen. »Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen Teilerlass zu beantragen, wenn man unter der Förderungshöchstdauer geblieben ist«, erklärt dazu Christian Noske. Im Einzelfall kann sich also ein zügiger Abschluss auch lohnen, die Betroffenen müssen nach dem Studium eine geringere Darlehensschuld abtragen. Zumindest diejenigen, die nur wenig Ausbildungsförderung erhalten, können so auf lange Sicht einen Vorteil haben. Aber erst einmal kommt die Rückzahlungsforderung.

Noch schlimmer als diejenigen, die ihre Bachelorarbeit »zu früh« abgeben, trifft es aber Studierende, die »zu spät« ihren Bachelorabschluss erlangen. Denn wer bei Beginn des Masterstudiengangs über dreißig Jahre alt ist, bekommt für den Studiengang kein BAföG mehr. Zwar gelten Bachelor- und Master- als »konsekutive Studiengänge«. Für den Master werden so keine Gebühren für ein Zweitstudium fällig, normalerweise gibt es für ihn auch BAföG. »Aber«, erklärt Christian Noske, »nach dem Willen des Gesetzgebers sind Bachelor- und Masterstudiengänge für sich betrachtet eigenständige Ausbildungsabschnitte, bei denen jeweils bei Beginn die persönlichen Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen«. Und zu den persönlichen Grundvoraussetzungen zählt, dass man bei Aufnahme der Ausbildung unter dreißig sein muss. »Es kann dabei die Situation auftreten, dass jemand bei Beginn des Bachelorstudiengangs, den er im Alter von 28 Jahren aufgenommen hat, die Ausbildungsförderung erhält. Wenn er diesen Studiengang mit 31 Jahren beendet hat, besteht nach jetziger Rechtslage kein Anspruch auf Ausbildungsförderung«, beschreibt Christian Noske die Folgen davon, dass der Gesetzgeber die BAföG-Regelungen nicht an die neuen Studiengänge angepasst hat.