Psychischer Schaden in Universitäten? (Teil 3)
Zu diesen Ideen gehört, dass die Gebühren, über deren Einführung und Höhe nach dem Gesetzesentwurf der Landesregierung die Hochschulen entscheiden, für bereits eingeschriebene Studierende gestaffelt werden. So sollen »Altstudierende« im zweiten oder dritten Hochschulsemester »nur« 400 Euro pro Semester bezahlen, solche im achten oder neunten 100 Euro. Vor allem für ausländische Studierende soll zudem ein Stipendiensystem entwickelt werden, in das zehn Prozent der Einnahmen aus den Gebühren fließen sollen. Ihnen soll von Banken mit Bürgschaft durch die Universität ein Bankdarlehen vergleichbar dem ermöglicht werden, das deutsche Studierende von der NRW-Bank erhalten. Zudem sollen »echte Stipendien« für sie ebenso ermöglicht werden wie »unechte«, mit einer »good-will-Verpflichtung« zur Rückzahlung. Zur Abfederung der härtesten Härten schlägt das Rektorat die Einrichtung einer Härtefallkommission vor, die »im individuellen Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher Besonderheiten« darüber entscheidet, ob Studierenden die Gebühren erlassen oder gestundet werden.
Den Besetzerinnen und Besetzern reichen diese Vorschläge zur Milderung der schlimmsten Folgen der Studiengebühren nicht. Vom Brief des Rektorats lassen sie sich nicht beeindrucken und haben am Dientag beschlossen, die Besetzung bis auf weiteres fortzusetzen. »Das Ende setzen wir uns selbst«, zitiert einer der Besetzer die Punkband »Die Toten Hosen« und grinst.