Dramatische Abschiebung nach Georgien (Teil 3)
Selbst wenn Herr D. auf ambulante Behandlung setzen würde, müsste er sich die Medikamente selbst besorgen und bezahlen. Die medizinische Vereinigung sieht Kosten alleine für Psychopharmaka für den Vater, die das mittlere Familieneinkommen in Georgien überschreiten würden. Ohne Behandlung aber könne der erweiterte Suizid nicht ausgeschlossen werden, urteilt die Ärztekammer. Damit ist klar: Familie D. wird ohne psychiatrische Versorgung dastehen, und dies in einer massiven Stresssituation, die durch die zwangsweise Abschiebung in die Ungewissheit ausgelöst wurde.