Webwecker Bielefeld: kesselgericht

Richterin erklärt sich für nicht zuständig (02.11.2005)






Ein in der vergangenen Woche von drei Betroffenen des Polizeikessels 1998 am Siegfriedplatz angestrengter Prozess vor dem Bielefelder Amtsgericht ist ohne Ergebnis verlaufen.

Die vorsitende Richterin erklärte sich nicht für zuständig. Sie halte es für falsch, das Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehungen vom Bielefelder Amtsgericht überprüfen zu lassen. Das Verfahren sei ihr vom Verwaltungsgericht Minden aufgezwungen worden. In dem Verfahren ging es um die Überprüfung einer Entscheidung, die ein Amtsrichter 1998 während des Kessels traf. Der hatte per Telefon entschieden, dass die Polizei 150 Personen, die sich im Kessel befanden, festnehmen dürfe (WebWecker berichtete).

Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Auflösung der Versammlung hatte das Verwaltungsgericht Minden 2001 das Verfahren getrennt, und alle die Freiheitsentziehung betreffenden Fragen zur Klärung an das Amtsgericht Bielefeld verwiesen. Als ein Versuch, uns »durch permanente Verweisungen an andere Instanzen mürbe zu machen« werteten die Kläger die Weigerung der Richterin, den Prozess zu führen. Auch wolle man offenbar der Polizei die Feststellung der Gesetzwidrigkeit ihrer Tat zu ersparen. Das mag ihr vieleicht gelingen.