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Reclaim your rights (19.10.2005)



Der Polizeieinsatz vom 24. April 1998, bei dem über 150 DemonstrantInnen stundenlang eingekesselt und eine Nacht ins Gefängnis gesperrt wurden, beschäftigt weiter die Justiz. Im damaligen ›Reclaim the street‹, das auf dem Siegfriedplatz endete, sah die Polizei schließlich eine unerlaubte Demonstration, da die Siegfriedstraße von den Demonstranten blockiert worden sei.

Die meist jugendlichen TeilnehmerInnen demonsterierten damals mit einer ›Reclaim the street- Party‹ gegen die rein kommerzielle Nutzung öffentlicher Flächen. Schon mehrfach gab es in der Vergangenheit Gerichtsverhandlungen dazu, aber die meist von der Staatsanwaltschaft angestrengten Verfahren wurden mangels konkreter Taten eingestellt.

Bei dem jetzigen Verfahren geht es darum, die möglichen Fehler der Polizei aufzudecken. Die ›Prozessvorbereitungsgruppe Kessel 98‹ wirft der Polizei körperliche und psychische Gewaltanwendung vor, und zwar im Kessel und im Gefängnis. So sei es zu Erniedrigungen wie Wasser aus Hundenäpfen, fehlender erster Hilfe von Verletzten und zum Belügen der DemonstrationsteilnehmerInnen gekommen. Auch die Begründung, dass die Ingewahrsamnahme wegen Identitätsfeststellungen notwendig sei, kommt auf den Prüfstand.

Die Polizei werde sich aus Sicht der Vorbereitungsgruppe auch rechtfertigen müssen, warum ein Kessel das geeignete Mittel ist, um Personen zum Verlassen der aufgelösten Demonstration zu bewegen. Und die Polizei werd auch den Sinn eines Kessels erklären müssen, in den man »lange Zeit locker von außen hinein kam, den man aber nicht wieder verlassen konnte«.

Der Anhörungstermin will das Bielefelder Amtsgericht nicht-öffentlich durchführen. Auch sei bislang nicht ein einzigen Zeugen zu der Anhörung am geladen. Die Prozessvorbereitungsgruppe vermutet nun, »dieser superkrasse Polizeieinsatz möglichst schnell und ohne großes Aufsehen im Verborgenen abgewickelt werden soll«. Der Anwalt der Betroffenen hat allerdings einen Antrag auf Zulassung von Öffentlichkeit gestellt.




Termin am Bielefelder Amtsgericht am 25. Oktober, 9.30 Uhr.
Zuvor findet am Donnerstag, 20. Oktober, um 13 Uhr eine Kundgebung auf dem Jahnplatz statt.