Teilnahme an Beerdigung verweigert (Teil 2)
Zudem habe Deutschlands größte Abschiebehaftanstalt »durchaus schlechte Erfahrungen« mit Beerdigungen gemacht. So sei einem Gefangenen im vergangenen Jahr die Teilnahme an der Beerdigung seiner Mutter ermöglicht worden. »Das war für die Mitarbeiter eine bedrohliche Situation. Da waren 60 70 Afrikaner, die einen Halbkreis um sie gebildet haben, die Mitarbeiter haben Blut und Wasser geschwitzt«, erinnert sich Franz-Josef Schumacher. Man versuche es deshalb zu vermeiden, bei solchen »emotional sehr stark aufgeladenen Situationen« uniformiert mit einem Gefesselten aufzutreten. Es sei der JVA jedoch nicht leicht gefallen, D. die Teilnahme an der Beerdigung seines Kindes zu verweigern, räumt Schumacher ein.
Frank Gockel kann für die Entscheidung der Verantwortlichen, einem Vater die Teilnahme am Begräbnis seines Kindes zu verweigern, dennoch kein Verständnis aufbringen. »Das macht wieder einmal deutlich, wie menschenverachtend in Deutschland die Abschiebemaschinerie funktioniert und wie wenig sie auf den einzelnen Rücksicht nimmt«, findet er. Nach seinen Angaben will D. nur noch mit seiner Verlobten zusammen abgeschoben werden und vorher noch einmal das Grab seines Kindes besuchen. Aber Frank Gockel ist skeptisch, dass letzterer Wunsch in Erfüllung geht: »Wie es aussieht, wird er nie im Leben die Grabstätte seines Kindes sehen«.