Von Manfred HornMit dem neuen Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde auch die Bezuschussung von Wohnraum für Anspruchsberechtigte geändert: Früher konnte jeder Arbeitslosenhilfe-Empfänger Wohngeld bei der Kommune beantragen. Das Geld dafür kam vom Land. Sozialhilfeempfänger hingegen bekamen einen Mietzuschuss plus Heizkosten, der ihnen mit der Sozialhilfe ausgezahlt wurde. Ähnlich verhält es sich nun mit dem ALG-II: Bei der Überweisung des Geldes durch Arbeit Plus ist der Mietzuschuss und Heizkosten mit drin, die Kosten trägt nun nicht mehr das Land, sondern die Kommunen.
Die Details jedoch sind kompliziert: So legt jede Kommune fest, bis zu welcher Quadratmetergröße und zu welchen Quadratmeterpreis noch gezahlt wird was sie für »angemessen« hält. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) gibt dabei die angemessene Größe einer Wohnung grob vor: Einer Person werden bis zu 50 Quadratmeter zugestanden, vier Personen maximal 90 Quadratmeter. Diese Zahlen sind aber nicht verbindlich.
Wie Arbeit Plus bei der Halbjahresbilanz in der vergangenen Woche bekannt gab, wurden seit dem 1. April rund 400 Bedarfsgemeinschaften aufgefordert, ihre Miete zu reduzieren. Gesetzlicher Stichtag war hierbei der 1. Juli, denn ein halbes Jahr Übergangszeit sah das BMWA vor. In den meisten Fällen gehe es aber nur um einen Mehrbetrag von 30 bis 40 Euro, sagt Rainer Radloff, Geschäftsführer von Arbeit Plus. Da empfehle Arbeit Plus mit dem Vermieter zu sprechen, ob diesen Betrag nicht von der Miete nachlassen kann. »Wir bieten auch an, direkt mit dem Vermietern zu sprechen«, ergänzt er.
Es ist keineswegs so, dass ein ALG-II Empfänger mit hoher Miete aus seiner Wohnung ausziehen muss. Doch er bekommt dann nur noch einen Teil der Miete bis zum Höchstsatz erstattet. Der liegt in Bielefeld bei 4,65 Euro Kaltmiete. Doch wer deutlich darüber liegt und sagt, er schaffe das schon irgendwie, macht sich auch verdächtig: Sind da nicht vielleicht doch noch im Verborgenen Geldreserven, die bei Arbeit Plus nicht angegeben wurden?
Zahlreiche SonderregelungenBis 1. Juli galt eine Übergangsfrist. Von einer ähnlichen Regelung profitieren bis Ende 2005 noch diejenigen ALG-II-Empfänger, die zuvor die Arbeitslosenhilfe bekommen haben: Ihr Quadratmeterpreis darf bei bis zu 6,95 Euro liegen. Danach werden jedoch auch sie bei maximal 4,65 Euro pro Quadratmeter gedeckelt. Ursprünglich wollte die Kommune nur 4,17 Euro zahlen, kam dann aber zur Einsicht, dass es in dieser Preisklasse überhaupt nicht genügend Wohnraum für die rund 23.000 ALG II- und Sozialhilfehaushalte in Bielefeld gibt. Der Druck von Initiativen wie dem Sozialforum, die die Stadt aufforderten, sich am Mietspiegel zu orientierten, dürfte ebenfalls seine Wirkung gezeigt haben.
Zwar sind erst 400 Aufforderungen verschickt, über dem Betrag von 4,65 Euro liegen aber nach städtischer Rechnung rund 2.600 Haushalte. Deswegen gibt es im Moment noch die Sonderregelung für diejenigen, die zuvor Arbeitslosenhilfe bekamen. Weitere 1.000 Haushalte sollen erst 2006 angeschrieben werden. Das Ziel: Die Umzüge sollen entzerrt werden, damit der Wohnungsmarkt dies überhaupt verkraftet. Zudem lässt die Stadt Ausnahmen zu: Wenn ein Umzug einer Erwerbstätigkeit im Weg steht, lenkt die Stadt nach eigenem Kundtun ein. Auch Bewohnerinnen von Frauenhäusern, Behinderte, Alte, Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder Bewohnerinnen eines Frauenhauses müssten nicht um jeden Preis in eine günstigere Wohnung ziehen.