Weniger Bürokratie beim Bau (15.06.2005)
Am 19. Mai 2005 ist das noch vom alten nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene »Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Bürokratieabbau in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe« in Kraft getreten.
Damit treten weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen im Regierungsbezirk Detmold in Kraft, die vor allem unternehmerisches Handeln erleichtern sollen. In diesem Zusammenhang soll auch erprobt werden, inwieweit dadurch die wirtschaftliche Entwicklung in der Modellregion insgesamt unterstützt werden kann. Die Geltung des Gesetzes ist bis zum März 2007 beschränkt.
Einige Änderungen betreffen auch diejenigen, die demnächst bauen wollen. Im Baugenehmigungsverfahren fällt nämlich das Widerspruchsverfahren weg. Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden werden künftig in der Regel nicht mehr in einem Vorverfahren durch die Aufsichtsbehörde überprüft. Dies bedeutet, dass das bisherige Widerspruchsverfahren entfällt und gegen solche Entscheidungen nur noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Minden beschritten werden kann.
Eine weitere Änderung betrifft die Aufstellung von Werbefahnen: Die sind ab sofort genehmigungsfrei, wenn sie in Sondergebieten, also Gewerbe- oder Industriegebieten, aufgestellt werden.
Bisher genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde künftig zunächst nur noch schriftlich anzuzeigen; die zur Prüfung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. Die Bauaufsichtsbehörde kann jedoch wegen der Bedeutung der Nutzungsänderung ein Genehmigungsverfahren verlangen. Äußert sich die Behörde nicht innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige und der Bauvorlagen, darf die beabsichtigte Nutzung aufgenommen werden.