Webwecker Bielefeld: ehlert03

Im Dickicht selbstlernender Gesetze (Teil 3)



Aber einen Anspruch gibt es nicht?

Für Alg-II nicht. Der Pap oder der Fallmanager kann auch sanktionieren: ›Sie haben sich ja gar nicht genug beworben‹. Dies kann dazu führen, dass der Pap oder der Fallmanager dem Urlaubsantrag nicht zustimmt. Aber es ein kleiner positiver Schritt, das ›erwerbsfähige Hilfebedürftige‹ sich grundsätzlich auch mal drei Wochen woanders aufhalten dürfen.


Die Grundproblematik, das es wenig Geld gibt, wird dadurch aber nicht aufgehoben.

Man wird sehen, dass auch durch dieses Gesetz keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden. Durch die scharfe Anrechnung des Partnereinkommens ist es sogar so, dass Arbeitsplätze vernichtet werden. Ein Beispiel: Zwei Väter saßen hier mit gleichen Familienverhältnissen. Der eine berichtete, seine Frau würde arbeiten, der andere, dass seine Frau Hausfrau sei. Derjenige, dessen Frau arbeiten ging, bekam eine Ablehnung, weil die Frau zu viel verdiente. Sie verdiente ungefähr genauso viel, wie die andere Familie an Alg-II bekam. Da sagte der eine Mann: Dann hört meine Frau mit dem Arbeiten auf. Jetzt kommt vielleicht der Gesetzgeber auf die Idee und sagt: Dann müssen wir noch weniger zahlen. Ich fordere aber im Gegensatz dazu: Die Anrechnung von Einkommen darf nicht in so scharfer Form stattfinden wie im Moment. Deswegen werden Arbeiten liegen gelassen.



Das Arbeitslosenzentrum Bielefeld in der Werner-Bock-Str. 13 ist montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 13 Uhr geöffnet. Es gibt ein Café, Zeitungen, Spiele und ein Internetcafe. Beratungszeiten weichen ab: Sie beginnen jeweils erst um 9 Uhr.
Telefon: 0521 – 12 18 09 oder 12 46 84, mail internetcafe_alz@web.de
Für Beratungen ist es sinnvoll, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Das Arbeitslosenzentrum im Netz: www.arbeitslosenzentrum.de

Mehr Informationen zum Thema: www.tacheles-sozialhilfe.de