Webwecker Bielefeld: unikraft02

Uni Bielefeld liefert Blaupausen (Teil 2)



Sie brauche Hochschulen, die voran gehen, sagte die Ministerin. Genau das macht nach Ihrer Einschätzung die Uni Bielefeld. Die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge, bei der Bielefeld das Versuchsobjekt war, ist für sie ein solcher Schritt nach vorn. Die Probleme, die dabei aufgetreten sind, könnten so an anderen Hochschulen verhindert werden. »Bielefeld liefert die Blaupausen für die anderen«, lobt Kraft die Vorreiterrolle der Universität. Dass es für sie als Versuchskaninchen Probleme geben könnte, hätten die Studierenden absehen können. »Die Leute, die sich in den Bachelorstudiengang eingeschrieben haben, wussten ja, dass der neu war«, sagt Kraft.

Zuvor hatten ihr die Studierenden die Probleme beschrieben. Überfüllte Seminare, zu viele Klausuren, zeitliche Überschneidungen von Pflichtveranstaltungen. »So beklagte sich ein Student, dass sich für ihn bereits im dritten Semester abzeichnet, dass er sein Studium nicht in den vorgesehenen sechs Semestern abschließen kann, sondern neun Semester benötigen wird«, verlautet aus dem AStA über das Gespräch. Die Studierendenvertretung kann auch nicht die Einschätzung Krafts bestätigen, dass durch die neuen Studiengänge die »drop-out-Quote« sinken würde. »Eine Studentin der Sozialwissenschaften berichtete der Ministerin, dass bereits 50 Prozent der Studierenden ihr Studium geschmissen haben, da sie nicht bereit gewesen sind, unter diesen Bedingungen zu studieren«, heißt es beim AStA.

Bei dem Gespräch war auch der Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren, Ernest Hammerschmidt, zugegen. Ihm versicherte Hannelore Kraft, dass das Land am Studienkontenmodell festhalten werde. Wegen der Normankontrollklage einiger Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Studiengebührenverbot des Bundes (WebWecker berichtete), befürchten Studierendenvertretungen die Einführung flächendeckender Gebühren.

Auch bei der abschließenden Pressekonferenz versicherte Kraft, dass es die in NRW nicht geben werde. »Wir werden keine Gebühren für das Erststudium einführen«, versprach sie. Wie lange dieses Versprechen Gültigkeit hat, bleibt abzuwarten. Noch im Jahr 2000 stand ein generelles Gebührenverbot im Hochschulgesetz, drei Jahre später wurden die Gebühren für so genannte Langzeitstudierende und ein Zweitstudium eingeführt.

Zum aktuellen Urteil zu Studiengebühren des Mindener Verwaltungsgericht (WebWecker berichtete)wollte sich Kraft nicht äußern, da ihr die Urteilsbegründung noch nicht vorlag. Zur Forderung des Gerichts nach einer Einzelfallprüfung bei Härtefallanträgen frage sie sich allerdings, mit welchen Kapazitäten diese Prüfung von den Universitäten durchgeführt werden solle. »Dazu würde ich gerne noch eine weitere Instanz hören«, sagte Kraft gegenüber dem WebWecker.