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Die Politik der neuen Lebensbestimmung (Teil 4)



Dann hätten Sehbehinderte kein Problem mehr damit, ihr »Komforttelefon« zu ordern, mancher fände es sogar schick als Gegenpol zum Fingerhut-großen Mobiltelefon und Kinder würden die großen Tasten fast so sehr lieben, wie den Schott in Opas begehbarer Dusch-Badewanne. »Ist die denn dicht?« Haack misstraut der ungewöhnlichen Badausstattung und stiefelt ungläubig hinter den Duschvorhang. Zwei Tage lang habe sie Wasser drin stehen lassen und kein Tropfen sei ausgelaufen, versichert Petra Günter.


Förderung beim Umbau

Die Musterwohnung zeigt Möglichkeiten auf. Was der einzelne umsetzen kann, hängt von individuellen Bedürfnissen, Geschmack und nicht zuletzt vom Geld ab. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Kosten einer Wohnraumanpassung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ausschließlich Kosten für Hilfsmittel, die im Sozialgesetzbuch (§ 128 SGB V) gelistet sind. Umbaumaßnahmen bezuschusst die Pflegeversicherung bis zu einem einkommensabhängigen Höchstbetrag von rund 2.500 Euro. Auch die Sozialämter können Hilfsmittel und erforderliche Umbaumaßnahmen finanziell unterstützen.

Weitere mögliche Ansprechpartner sind die Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger und Arbeitsämter. Es gibt Förderungslücken, sind sich Vera Wiehe und Petra Günter einig mit Karl Hermann Haack. Der hat eine Idee: »Kleinkredite für Umbauten auf altersgerechtes Wohnen, das wäre doch mal was.« Einige Kommunen bieten Eigentümern und Mietern bereits günstige Darlehen zum senioren- und behindertengerechten Umbau.

Mehr Informationen zur Arbeit Karl Hermann Haacks sind auf der Website www.behindertenbeauftragter.de zu finden.

Der Förderverein Lebensgerechtes Wohnen OWL e.V. hat jüngst den lokalen Branchenführer »Lebensgerechte Dienstleistungen rund um das Wohnen« herausgebracht. Das 32 Seiten starke Heft ist bei den Fördermitgliedern und im Informationszentrum des Vereins in der Harrogate Allee 2 erhältlich. Die Ausstellung ist Mittwochs von 10 bis 13 Uhr und Donnerstags von 16 bis 18 Uhr geöffnet, weitere Termine nach Vereinbarung. Tel. 0521. 270 64 90; Fax 0521. 270 64 92; E-Mail info@lebensgerechtes-wohnen.de. Informationen gibt es auch im Internet unter <a href="http://lebensgerechtes-wohnen.de
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