Webwecker Bielefeld: evangelischeskranken01

Betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen (03.11.2004)





Hauptgeschäftsführer Karsten Gebhardt bei der Mitarbeiterversammlung: 2005 keine betriebsbedingten Kündigungen. Foto: Werner Krüper







Am Dienstag haben die Hauptgeschäftsführer der drei evangelischen Krankenhäuser Johanneswerk, Gilead und Mara in Bielefeld die Mitarbeiter in einer Veranstaltung über den aktuellen Stand der Fusion der Krankenhäuser zum Evangelischen Krankenhaus Bielefeld zum 1. Januar 2005 informiert. Demnach soll es in Gilead in 2005 zu keinen betriebsbedingten Kündigungen kommen.


Die Geschäftsführer erläuterten die Gründe, die zur Änderung im Fusionsverfahren führten. Bereits vergangene Woche hatten die Mitarbeitervertretungen darauf hingewiesen, dass das neue Krankenhaus unter dem juristischen Dach von Gilead aufgebaut wird (WebWecker berichtete). Gilead wird dabei um die anderen beiden Krankenhäuser erweitert und in Evangelisches Krankenhaus umbenannt. Ursprünglich war der Aufbau einer neuen gemeinnützigen GmbH geplant. Der nun beabsichtigte Weg sei deutlich kostengünstiger und sichere auch die Notwendigkeit ab, vom ersten Tag des neuen Jahres an die vom Krankenhaus erbrachten Leistungen in Rechnung stellen zu können, heißt es in einer Erklärung der Geschäftsführer.

Für die Mitarbeiter des Krankenhauses Gilead kommt es zu keinem Betriebsübergang mit den gültigen Schutzregelungen, da aufgrund der Namensänderung in Verbindung mit einem neuen Gesellschaftsvertrag der Arbeitgeber nicht gewechselt wird. In der Wirkung soll es jedoch keine Unterschiede geben, sicherten die drei Geschäftsführer bei der Veranstaltung zu: Für die Gilead-Mitarbeiter gelte die Zusage der Vorstände und der Hauptgeschäftsführungen, dass es im Jahr 2005 zu keinen betriebsbedingten Kündigungen kommen wird. Für die Angestellten in Mara und Johanneskrankenhaus sind im Jahr 2005 wegen des Betriebsüberganges aus gesetzlichen Gründen betriebsbedingte Kündigungen per se ausgeschlossen.

Für die ab 1. Januar 2005 neu angestellten Mitarbeiter müsse noch entschieden werden, welche Tarifsystematik zur Anwendung kommt, erklären die Geschäftsführer. Zur Wahl stehen die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks (AVR), die einen »strukturellen Kostenvorteil von 1,25 Prozent aufweisen, der sich im Einzelfall aufgrund unterschiedlicher persönlicher Vergütungsanteile auf 2,5 bis 3 Prozent erhöhen kann«, oder der Bundesangestelltentarif - Kirchliche Fassung (BAT-KF), der in der vBA Bethel zur Anwendung kommt.

In 24 Projektgruppen arbeiten Mitarbeiter unter Beteiligung der Mitarbeitervertretungen der drei Krankenhäuser an der Umsetzung der Fusion. Erste Ergebnisse sollen in den ersten Monaten des neuen Jahres vorliegen. Wichtigstes Ziel der Arbeit sei es zur Zeit, die Arbeitsfähigkeit des neuen organisatorischen Gebildes zum 1. Januar 2005 sicherzustellen, erklären die Geschäftsführer weiter. Das bedeute, dass den technischen Systemen von der Patientenaufnahme bis hin zur Abrechnung im Moment die größte Aufmerksamkeit gilt.