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Bis 12. Dezember Wahl zum Seniorenrat (30.11.2004)



85.000 Bielefelderinnen und Bielefelder, die 60 Jahre und älter sind, haben bereits per Post Briefwahlunterlagen von der Stadt erhalten. Sie sind zur Neuwahl des Seniorenrates für die Wahlperiode 2004 bis 2009 aufgerufen.


Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet und die mindestens seit dem 21. September 2004 in Bielefeld ihre Hauptwohnung haben. Die Staatszugehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt und endet am 12. Dezember 2004. Der Stimmzettel mit dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens mit Ablauf dieses Datums im Rathaus eingegangen sein.

Jeder Wahlberechtigte hat bis zu drei Stimmen. Er kann die Stimmen auf bis zu drei Wahlvorschläge verteilen, wobei jeder Wahlvorschlag nicht mehr als eine Stimme erhalten kann. Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, so ist der gesamte Stimmzettel ungültig.

Um die Interessen der Senioren politisch stärker zu betonen, wurde erstmals im Juni 2000 der Seniorenrat in direkter Wahl bestimmt. Durch zahlreiche Aktionen, Anregungen und Initiativen leistet der Seniorenrat seitdem Impulse für die politischen Entscheider in der Stadt. So berät er den Rat, seine Ausschüsse und die Verwaltung, insbesondere bei Planungen und Maßnahmen, die ältere Menschen betreffen. Der Rat kann Mitglieder des Seniorenrats als sachkundige Bürger in Ausschüsse wählen. Auch wirkt der Seniorenrat bei der Planung und Erstellung von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen mit. Ähnlich wie beispielsweise der Migrationsrat kann der Seniorenrat aber keine eigenen politischen Beschlüsse durch- und umsetzen.

Im Seniorenrat sitzen 13 stimmberechtigte Mitglieder, die ihre Arbeit ehrenamtlich und unabhängig verrichten. Hinzu kommen beratende Mitglieder, die vom Migrationsrat, Behindertenbeirat, Bildungseinrichtungen, Altenheimen, Wohlfahrtsverbänden sowie dem Rat der Stadt bestimmt werden.