Webwecker Bielefeld: astainterview01

Wir sind nicht der Bundeskanzler (28.07.2004)




Vor ihrem neuen Arbeitsplatz: Die AStA-Vorsitzenden Emine Ergin und Ingo Bowitz


Am kommenden Sonntag tritt der 31. Allgemeine Studierendenausschuss (ASTA) der Universität Bielefeld sein Amt an. Der 30. AStA hatte alle Hände voll zu tun: In seine Amtszeit fielen der Irak-Krieg und die damit verbundenen Demonstrationen, bei denen sich die Studierendenvertretung stark engagierte. Hochschulpolitisch waren das Studienkontengesetz und das Hochschulkonzept 2010 (WebWecker berichtete) entscheidende Themen. Was bleibt da für den neuen AStA zu tun? Der WebWecker sprach darüber mit den neuen Vorsitzenden Emine Ergin und Ingo Bowitz. Die 23-jährige Emine Ergin von der Toleranz Hochschulgruppe studiert Jura im 8. Semester und war ein Jahr lang AStA-Sachbearbeiterin für Internationalismus und Frieden. Ingo Bowitz ist 22 Jahre alt, war im Referat für Hochschul- und Bildungspolitik und politische Bildung aktiv und studiert Mathematik und Geschichte auf Lehramt.

Interview: Mario A. Sarcletti

WebWecker: Der Vorgänger-AStA hatte ja mit dem Studienkontenmodell und den damit verbundenen Studiengebühren sowie dem Hochschulkonzept 2010 wichtige hochschulpolitische Themen. Die beiden Kinder sind inzwischen sozusagen in den Brunnen gefallen. Gibt es für euch denn noch was zu tun?

Ingo Bowitz (lacht): Ja, das hoffe ich doch sehr, sonst würden wir uns ja langweilen. Die Kinder sind auch noch nicht in den Brunnen gefallen. Teilweise sind sie dabei zu fallen, aber ich würde das nicht ganz so negativ ausdrücken. Das sind Prozesse, die zum Teil noch in Arbeit sind, zum Beispiel die Umstellung auf die Bachelor/Master-Abschlüsse. Nur weil wir jetzt in Bielefeld vorangeprescht sind, heißt das ja nicht, dass es da nicht viel nachzubessern gibt und wir auch in Zusammenarbeit mit anderen Asten darauf hinwirken müssen, dass das vernünftig umgesetzt wird. Also es gibt viele Themen, gerade im Bereich Hochschulpolitik, die auf uns zu kommen. So steht im Herbst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Hochschulrahmengesetz an, wo dann auch die Frage nach der Berechtigung der verfassten Studierendenschaft gestellt wird. Also da ist hochschulpolitisch noch ein großes Feld zu beackern.

Apropos Urteil: Bei den Studiengebühren scheint ja auch noch nicht alles gelaufen zu sein. In Köln hat jüngst das Verwaltungsgericht zwei Studentinnen bei ihren Klagen Recht gegeben. Andererseits wurde letzte Woche vom Verwaltungsgericht Minden einer Studentin aus Bielefeld nahe gelegt ihre Klage zurückzuziehen. Was war das für ein Fall?

Ingo Bowitz: Das war im Gegensatz zu den Kölner Klagen keine, die vom AStA unterstützt worden ist. Wir unterstützen in Bielefeld drei Fälle, aber haben natürlich ein Auge auf das, was da sonst passiert. Das war eine Privatklage, die sich gegen die Gebühren für ein Zweitstudium richteten. Die Frau hatte bereits einen Abschluss für die Sekundarstufe I, wollte jetzt noch auf Sekundarstufe II studieren und musste, weil das ein Zweitstudium ist, Studiengebühren bezahlen. Sie hat versucht geltend zu machen, dass sie in einer wirtschaftlichen Notlage und darüber hinaus in Abschlussnähe ist. Eigentlich ein so genannter Härtefall, der vorgesehen ist. Aber dafür fehlten ein paar Belege, das war alles nicht sehr überzeugend, deshalb hat ihr der Richter nahe gelegt, die Klage zurückzuziehen.