Seit diesem Schuljahr lernen Kinder in der Grundschule ab dem dritten Schuljahr Englisch. Doch landesweit fehlen dafür ausgebildete Lehrer. Trotzdem behindern bürokratische Hürden Studierende an der Universität Bielefeld, die die Erweiterungsprüfung für das Fach ablegen möchten.Von Mario A. SarclettiSeit Beginn dieses Schuljahres lernen nordrhein-westfälische Grundschüler ab der dritten Klasse zwei Stunden pro Woche Englisch. Dafür müssen natürlich entsprechend qualifizierte Lehrkräfte vorhanden sein, in diesem Schuljahr eine pro Schule. Deshalb wurden seit dem Wintersemester 2000/01 an den Hochschulen des Landes Grundschullehrer weitergebildet, an der Universität Bielefeld absolvierten sie drei Semester lang die vorbereitenden Studien für die Erweiterungsprüfung Englisch Primarstufe. Außerdem lassen sich Studierende schon neben ihrem Hauptstudium zu Englischlehrern ausbilden.
Dass vor allem, wenn im kommenden Schuljahr neue Drittklässler nachrücken, der Bedarf an Lehrern nicht gedeckt werden kann, weiß auch die Bezirksregierung Detmold. »Die an Hochschulen ausgebildeten Lehrkräfte stehen in nennenswerter Zahl auch dann noch nicht zur Verfügung«, ist auf der Homepage der für die 429 Grundschulen in OWL zuständigen Behörde nachzulesen. Das heißt, dass der Englischunterricht vorerst zu zwei Dritteln von Lehrern durchgeführt wird, die über Weiterbildungseinrichtungen wie Volkshochschulen oder Schulbuchverlage ein Sprachdiplom erwarben. Ein weiteres Drittel der »neuen« Englischlehrer an den 6600 Grundschulen des Landes hat vor Jahren Lehramt für Grund- und Hauptschule und dabei Englisch für die Hauptschule studiert. Speziell für das Fach in der Primarstufe an Universitäten ausgebildete Kräfte gibt es »eigentlich so gut wie keine«, wie ein Sprecher des Schulministeriums gegenüber dem WebWecker bestätigte. Bedarf für sie ist also gegeben.
Dennoch verhindert die Bezirksregierung Detmold in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Prüfungsamt in Bielefeld, dass der möglichst schnell gedeckt wird. Denn die Bezirksregierung entschied jüngst, dass die von der Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft bisher praktizierte Lösung unzulässig ist. Nach der sollten die Studierenden möglichst zeitnah zu den vorbereitenden Studien die Erweiterungsprüfung ablegen. Dafür erhielten sie eine Urkunde, die später in die Erste Staatsprüfung integriert werden sollte.
Laut Gerhard Kallweit, Leiter des Staatlichen Prüfungsamtes in der Universität, entspricht dieser Weg nicht den Vorschriften. »Es ist so, dass Erweiterungsprüfungen nur im Anschluss an die Erste Staatsprüfung vorgenommen werden. Das steht in der Lehramtsprüfungsordnung und darüber können wir uns leider nicht hinwegsetzen«, stellt Kallweit klar. Es sei in letzter Zeit aber unter den Studierenden das Missverständnis aufgekommen, dass die Erweiterungsprüfung schon vor dem Examen abgelegt werden könne. »Das ist nicht der Fall, das geht nicht«, widerspricht Kallweit den Gerüchten in den Uni-Fluren. In Einzelfällen sei zwar eine nachträgliche Anerkennung der Prüfung möglich, das Risiko, ob die erfolgt oder nicht, trügen jedoch die Studierenden. »Ich vermute mal, dass das Schwierigkeiten gibt«, so Kallweits Einschätzung.
Der Information, dass sie noch während ihres Studiums die Erweiterungsprüfung ablegen könne, ist auch Natalie K. aufgesessen. Sie wollte in gut einem Monat zu Klausur und mündlicher Prüfung antreten, im November sollte das Examen folgen. »Wir hatten mit unseren Prüfern bereits über Themen gesprochen, ich hab mir schon eine Menge Bücher angeschafft und jetzt das«, klagt die Studentin. Besonders ärgerlich für sie ist, dass sie nach dem Examen ab Januar eigentlich ein Jahr als Assistent Teacher über den Deutschen Akademischen Austauschdienst ins Ausland gehen wollte.