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Jugendschöffen für vier Jahre gesucht (11.02.2004)



Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist die Stadt Bielefeld verpflichtet, in jedem vierten Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. Für die Amtsperiode 2005 bis 2008 sind mindestens 428 Personen in diese Liste aufzunehmen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bielefeld können sich ab sofort bis zum 26. April 2004 beim Büro des Rates schriftlich oder telefonisch unter 0521/51-3938 als Schöffin oder Schöffe bewerben. Ferner ist auch eine Bewerbung über das Internet über www.bielefeld.de möglich.

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen ausgeübt werden, die zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2005 seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Bielefeld haben. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben werden, und Personen, die das 70. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt vollendet haben werden, können nicht in die Liste aufgenommen werden.

Besonders das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Bielefeld such neue Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 . Für dieselbe Wahlperiode sucht die Jugendkammer beim Landgericht Jugendkammerhaupt- und -hilfsschöffen.

Die für diese Wahl zur Verfügung stehenden Personen hat der Jugendhilfeausschuss vorzuschlagen. Der Präsident des Landgerichts Bielefeld hat in der Zwischenzeit die Zahl der erforderlichen Schöffen festgelegt, während die Stadt viele in der Jugendarbeit tätige Organisationen angeschrieben hat. Diese werden um die Übermittlung von Vorschlägen zur Besetzung der Posten gebeten.

Die Bewerber müssen nicht über juristische Kenntnisse verfügen, sollen jedoch ihr Rechtsempfinden in die Urteile einbringen. BürgerInnen und Bürger, die »erzieherisch befähigt« und in der Jugenderziehung erfahren sind, können sich bis zum 31. März 2004 schriftlich um die Aufnahme in die Vorschlagliste bewerben. Anmeldungen sind an das Amt für Planung und Finanzen Jugend, Soziales, Wohnen, Niederwall 23, 33602 Bielefeld zu senden.



Die Bewerber müssen zur Bekleidung dieses Ehrenamtes bestimmte Kriterien erfüllen. Unter anderem müssen sie zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2005) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr in Bielefeld wohnen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist ebenfalls eine Grundvoraussetzung für die Besetzung des Schöffenamts. Weitere Auskünfte erteilt Dietmar Moritz vom Amt für Planung und Finanzen Jugend, Soziales, Wohnen telefonisch unter 0521/ 51 - 2663

Die Volkshochschule Bielefeld bietet am 17. März in der Zeit von 19:00 bis 21:30 Uhr in der Ravensberger Spinnerei eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Schöffenamt an. Eine Anmeldung hierzu ist unter der Telefonnummer 0521 / 51-2222 möglich.