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Einstweilige Verfügung gegen Warnstreiks (17.12.2003)



Nachdem die Cinemaxx-AG aus dem Arbeitgeberverband Dienstleistung (Ardi) ausgetreten ist, hatte sie in einem zweiten Schritt die geltenden Tarifverträge für ihre circa 2000 Beschäftigten zum 31. Januar 2004 gekündigt. Seit dem 5. November laufen nun die neuen Tarifverhandlungen zwischen dem Kinokonzern und der Gewerkschaft ver.di, die am 28. November in die zweite Runde gingen. Die Auseinandersetzungen werden mit harten Bandagen ausgetragen, Warnstreiks hat die Cinemaxx-AG mit einer erwirkten einstweiligen Verfügung bis zum 22. Dezember unterbunden.

Von Manfred Horn

Die Cinemaxx-AG (CxX-AG) steckt in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Diese sind auf sinkende Zuschauerzahlen und eine enorme Preiskonkurrenz mit anderen Multiplex-Betreibern wie Kieft & Kieft (Cinestar, UFA-Palast, Village) zurückzuführen. Karten waren noch nie so billig wie seit dem Sommer 2003 (3,50-6,00 Euro). Im Gegensatz dazu stehen die steigenden Verleihkosten bis auf über 50 Prozent für begehrte Filme.

Die schwierige Lage des Cinemaxx ist auch auf Gewerkschaftsseite bekannt. Trotzdem will man sich dort nicht auf untertarifliche Löhne und den Abbau von tariflichen Mindestleistungen, wie beispielsweise die feste Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit, einlassen. Da es sich bei der Kinobranche um einen Mindestlohnsektor handelt, sind Lohnsenkungen nicht vertretbar, sagt ver.di-Gewerkschaftssekretärin Susanne Gerhards. Die Löhne der Cinemaxx-Beschäftigten liegen für Servicekräfte und Vorführer je nach Einsatzbereich und Betriebszugehörigkeit zwischen sieben und zwölf Euro in der Stunde.

ver.di sucht Rechtsicherheit für Mitarbeiter

Erstes Ziel muß nach Ansicht des ver.di Bundesvorstandes sein, für die Beschäftigten der CxX-AG auch ab Februar 2004 wieder Rechtssicherheit herzustellen. Diese soll durch einen neuen Tarifvertrag gewährleistet werden. Zwar gilt in der so genannten Nachwirkzeit der gekündigte Tarifvertrag noch für alle, die bis zum 31. Dezember in das Unternehmen eintreten. Jedoch müsse auch für Neuzugänger ab dem ersten Februar eine tarifliche Grundlage geschaffen werden, da diese nicht mehr unter dem Schutz des nachwirkenden Tarifvertrages stehen.

Ohne flächendeckenden Tarifschutz wäre es der Cxx-Geschäftsführung möglich, in Arbeitsverträgen individuelle, zumeist schlechtere oder unverbindliche Arbeitsbedingungen durchsetzen. Gegen diese individuellen Vereinbarungen müsste sich der Einzelne dann selbst zur Wehr setzen, ein nahezu hoffnungsloses Unterfangen. Deswegen lautet die aktuelle Parole des ver.di-Bundesvorstands, »sich gemeinsam in den Betrieben und noch in diesem Jahr für die Wiederherstellung einer Tarifbindung der Cinemaxx-Kinos stark zu machen«.


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