Vermittlungsversuche: Ab 2003 zahlt die REGE das Arbeitslosenzentrum
Vermittlungsversuche
Das Arbeitslosenzentrum bekommt sein Geld ab 2003 nicht mehr direkt von der Stadt, sondern von der REGE. Im Moment weiß noch niemand, was dies für das offene Angebot an Arbeitslose bedeutet.
Das Arbeitslosenzentrum liegt vis-a-vis zum Arbeitsamt in der Werner-Bock-Straße. In der benachbarten Walter-Rathenau-Straße wird fleißig gebaggert, zukünftig siedeln dort einige private Arbeitsvermittlungs- und Weiterbildungsinstitute an. Einen besseren Platz kann es für ein Arbeitslosenzentrum nicht geben. Der Standort des in Trägerschaft der GAB (Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung) befindlichen Arbeitslosenzentrums (ALZ) ist nicht in Gefahr, doch droht die inhaltliche Ausrichtung des Zentrums ab 1. Januar 2003 verändert zu werden. Die Ratsmehrheit strich in der vergangenen Woche im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts die 55200 Euro jährlichen Zuschuss, stattdessen soll das ALZ ab 2003 durch die REGE (Regionale Personalentwicklungsgesellschaft) finanziert werden. Doch dann könnte das ALZ, dass bisher offene, an den Interessen der Arbeitslosen orientierte Unterstützung betreibt, in eine Arbeitsvermittlungsstelle umgewandelt werden.
Das Zentrum führt 3.500 Beratungen im Jahr durch. Unter den Ratsuchenden viele, die vom Arbeitsamt schlecht informiert wurden. »Schon wenn wir vier Alleinstehende mit Kind vor der Sozialhilfe bewahren, hat sich für die Stadt der finanzielle Aufwand für das Arbeitslosenzentrum gerechnet«, sagt Dieter Lindenblatt, Leiter des ALZ, gegenüber dem Webwecker. Schließlich zahlen die Kommunen die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld aber der Bund. Er berichtet von alleinerziehenden Frauen, denen das Arbeitsamt mitteilte, ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld sei verfallen, weil sie länger als ein Jahr in keinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gewesen seien. »Das ist aber nicht zwingend so und bei Alleinerziehenden gibt es Spielraum. Doch darüber erfahren die Frauen nichts.« Das leiste erst die Beratung im ALZ, die gegebenenfalls auch den Widerspruch formuliere. In der Regel mit Erfolg. Für komplizierte Fälle hält wöchentlich eine Rechtsanwältin Sprechstunde.
Neben dem umfassenden Beratungsangebot bietet das ALZ beispielsweise ein Internetcafé, wo für wenig Geld alleine oder unter Anleitung gesurft werden kann sowie zahlreiche PC-Kurse, Bewerbungstraining, Frühstück, Freizeiten, Sport und Café. Für jeden Internetkurs bewerben sich circa 300 Personen, im ALZ findet sich ein großes Potenzial motivierter Arbeitsloser. Alles findet nach dem Prinzip der Freiwilligkeit statt. Das will Lindenblatt retten. Er fragt sich nun: »Wie passt das Arbeitslosenzentrum in die Förderung der REGE?« Die REGE als stadteigene Arbeitsmarktförderungsgesellschaft betreibt Beratung und Vermittlung von Sozialhilfeberechtigten. Nahezu alle Sozialhilfeempfänger müssen inzwischen zur REGE-Beratung. Lindenblatt befürchtet, dass zukünftig Arbeitslose nicht mehr ins Zentrum kommen, um freiwillig am Computer zu lernen oder sich über ihre Rechte aufklären zu lassen, sondern weil sie zum PC-Kurs verpflichtet werden und sich qualifizieren sollen. Dabei könnte auch die Beratung zugunsten einer Vermittlung kippen. Lindenblatt fände das allerdings unsinnig: »Es gibt kaum Arbeitsplätze und alle wollen vermitteln: Neuerdings stehen in Bielefeld neben dem Arbeitsamt über 100 Arbeitsvermittler bereit, viele von ihnen haben sich erst in den vergangenen Monaten einen Gewerbeschein geholt.«