Freispruch bei sexuellem Missbrauch (18.06.2003)
Ein 32-jähriger Bielefelder muss jetzt doch nicht ins Gefängnis. Er war zunächst wegen sexuellen Missbrauchs an seiner drei Monate alten Tochter vom Landgericht Bielefeld zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Verurteilte war mit dem Richterspruch nicht einverstanden und ging, vertreten durch den Bielefelder Anwalt Ulrich Kraft, vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort wurde das Urteil aufgehoben, den Karlsruher Richtern erschien das Strafmaß zu hoch. Nachteilige Folgen seien für das Kind durch den sexuellen Missbrauch nicht zu erwarten, schließlich sei es erst drei Monate alt gewesen, argumentierten die Richter. ExpertInnen kritisieren, dass der Körper des Kindes den Missbrauch sehr wohl gespeichert habe. Dennoch und nach Maßgabe der BGH-Entscheidung hat jetzt das Landgericht Bielefeld erneut Recht gesprochen und den Angeklagten auf freien Fuß gesetzt mit der Auflage, sich in Therapie zu begeben.