Eine gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses, Finanz- und Personalausschusses und Beteiligungsausschuss sollte am Montag Licht in das geplante Cross-Border-Leasing-Geschäft (CBL) der Stadt Bielefeld bringen. Die Verwaltung hatte Ulrich Eder, Rechtsanwalt und Steuerberater aus Düsseldorf, zum Vortrag geladen. Er tritt als kommunaler Berater in mehreren CBL-Geschäften auf, unter anderem in Dortmund, Essen und Düsseldorf.
Seine Auskünfte waren indes keineswegs unparteiisch. Eder dürfte als Berater ein eigenes, geldliches Interesse am Zustandekommen eines CBL-Geschäfts in Bielefeld haben. Die Risiken, sagte Eder, seien so minimierbar, dass sie irrerelevant würden. Nahezu alles sei auch nach einem CBL-Vertrag mit einem us-amerikanischen Investor weiterhin möglich, sogar eine Privatisierung des Schienennetzes. Auch technische Innovationen innerhalb der nächsten 30 Jahre die vorgesehene Vertragslaufzeit seien kein Problem.
Nachfragen, ob das CBL-Geschäft in den USA überhaupt noch anerkannt werde, beantworte er mit einem klaren Ja. Demnach gebe es zwar eine Verordnung des Finanzministeriums vom 4. November 2002. Die beziehe sich jedoch auf lease-in/lease-out Geschäfte, die deutlich von den aktuellen CBL-Verträgen zu unterscheiden seien und sich auf eine Form von CBL-Geschäften beziehen würden, die vor 1999 abgeschlossen wurden. Auch die Gefahr einer Quellensteuer sieht Eder nicht. Es gebe ein Doppelbesteuerungsabkommen. Eine Änderung sei unwahrscheinlich, und wenn, dann würde alleine die Verabschiedung der Änderung wohl mehrere Jahre dauern.
Anders als der CDU-Fraktionsgeschäftsführer Detlef Werner, der seine Sicht der Dinge mit der Formulierung »Es ist mir egal, ob und wie viel andere daran verdienen, Hauptsache es bleibt es etwas für die Stadt Bielefeld übrig« auf den Punkt brachte, bleiben die Grünen bei ihrem grundsätzlichen Nein zum Cross-Border-Leasing. 1997, als die Stadtwerke neue Straßenbahnwaggons geleast haben, stimmten die Grünen noch zu. »Wir sind lernfähig«, sagte das grüne Ratsmitglied Klaus Rees dazu. Damals habe man nicht genügend Informationen gehabt, heute schon. Zudem sei das Geschäftsvolumen erheblich kleiner gewesen.
Die Grünen sehen nicht, wie auch nur Rats- oder Verwaltungsmitglied in der Lage sein soll, das 1000-seitige Vertragswerk zu verstehen. Zumal sie aus anderen Städten gehört haben, dass der deutschen Seite, in diesem Fall der Stadt Bielfeld, nur eine 200-300 seitige Zusammenfassung vorgelegt werde. Für die Grünen ist so nicht gewährleistet, dass im Vertrag nicht doch Passagen enthalten sind, die später zu Schadensersatzansprüchen oder Steuernachforderungen seitens des US-Investors oder des us-amerikanischen Staates führen könnten. Zudem bemängeln sie, dass das Rechtssystem in den USA anders als in der Bundesrepublik sei, der Gerichtsstandort New York sei eben auch nicht gerade günstig.