Tauben füttern für 75 Euro (09.07.2003)
Als einen »Papiertiger«, der sich in der Praxis als sinnlos und nicht umsetzbar erweisen wird, qualifizieren die Grünen die vorliegende Verwaltungsvorlage zur Neufassung der »Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bielefeld«. Die Grünen sind dafür, die öffentlichen Strassen und Plätze sauber zu halten, die Beschädigung von Kinderspielgeräten oder das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen zu verhindern. Ob es dazu jedoch einer Verschärfung der angedrohten Strafen bedarf, die es auch jetzt schon gibt, zweifeln die Grünen an.
Aufgrund des Personalbestands des städtischen Ordnungsamtes werden die verschärften Regelungen nicht umzusetzen sein, erklären die Grünen. Und: »Wer allen Ernstes das Füttern von Tieren mit einem Bußgeld von 75 belegen will, der mache sich »schlicht lächerlich«. Die Proteste der Tierschutzverbände und des Tierschutzvereins seien nur allzu berechtigt. Wer die »Darbietung von Straßenmusik länger als 30 Minuten an der selben Stelle» als Lärmbelästigung definiere und im Wiederholungsfall mit einem Bußgeld von 75 belegen will, zeige, wie »realitätsfern diese Änderung tatsächlich ist«.