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Verordnete Verbote (Ordnungspolitik, 23.07.2003)



Der Hauptausschuss debattierte vergangene Woche über die »ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bielefeld«. Auf eine Initiative der BfB zurückgehend, erarbeitete die Verwaltung einen Verordnungsentwurf. Im Hauptausschuss lehnten alle Fraktionen außer die BfB ein Fütterungsverbot für wilde Tiere ab.




Von Manfred Horn

Der Verwaltungsentwurf liest sich wie ein Versuch, öffentliches Leben bis ins Detail zu reglementieren. Hier ein Auszug aus der Verordnung, die nächste Woche mit großer Wahrscheinlichkeit eine Mehrheit im Rat der Stadt finden wird: Verboten unter Androhung eines Ordnungsgeldes ist zukünftig das »Lagern in Personengruppen« in Parks sein, wenn »dabei Passanten bei der Nutzung der Verkehrsflächen im Rahmen des Gemeingebrauchs behindert« werden (20 Euro Verwarngeld). Verboten auch: »Aggressives Betteln«. Hierbei reicht schon »aufdringliches Ansprechen« (35 Euro). Verboten: Das Übernachten auf »Verkehrsflächen«, also in Parks, Gärten, Kinderspielplätzen, Sportanlagen (20 Euro). Untersagt: »Das Stören in Verbindung mit dem Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln« (35 Euro). Erlaubnispflichtig: »Das Abbrennen von Feuern im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen« (bei Nichtanmeldung: 200 Euro Bußgeld). Verboten: »Vor Krankenhäusern, vor Kirchen während des Gottesdienstes und vor Schulen während des Unterrichts sind laute Spiele und anderer vermeidbarer Lärm verboten« (10 Euro). Straßenmusiker oder -schauspieler müssen »den Standort ihrer Darbietungen auf Verkehrsflächen nach 30 Minuten so verändern, dass ihre Darbietungen am ursprünglichen Ort nicht mehr hörbar sind, mindestens jedoch 150 Meter weitergehen (20 Euro Verwarngeld, im Wiederholungsfall 75 Euro Bußgeld).

Zu Beginn der Debatte um die Verordnung warnte der Beigeordnete Rainer Ludwig, dessen Dezernat die Vorlage erarbeitete, zu hohe Erwartungen zu stellen: »Missstände können mit einer solchen Verordnung nicht gelöst werden«. Anschließend drehte sich die Diskussion eher um Tiere denn um Menschen. Hunde unterliegen dem Leinenzwang, hier lehnt sich die Verordnung an das bestehende NRW-Hundegesetz an. Man wolle aber die bestehenden zwei Freilaufflächen fortführen. Die finden sich beim Tierpark und an der Promenade bei der Sparrenburg. Diese Flächen sollten so abgegrenzt werden, dass auch Hunde erkennen, wo ihre Freiheit endet, erklärte Ludwig. Welches Material dabei zum Einsatz kommt, verriet Ludwig nicht, ein hoher Zaun wird es aber wohl nicht werden: »Negative Erfahrungen gab es in anderen Städten mit einem eingrenzenden Zaun«. Für als gefährlich eingestufte Hunde – circa 600 der 12.000 in Bielefeld registrierten Hunde – soll es keine Freilaufflächen geben. Allerdings könnten diese nach Prüfung durch das Veterinäramt in eine niedrige Kategorie gestuft werden, also nicht mehr als gefährlich gelten. Dann hätten auch sie Freilaufmöglichkeiten. Peter Clausen, selbst Hundebesitzer, widersprach: »Auch gefährliche Hunde brauchen eine Freilauffläche«. Ludwig ergänzte, darüber spreche man zur Zeit gerade mit einem Hundeverein, ob nicht in Kooperation für gefährliche Hunde eine Fläche eingerichtet werden könne. Ergebnisse gebe es allerdings noch nicht.

Die größten Sorgen machte den Anwesenden der Paragraph, der das Füttern wilder Tiere untersagen sollte. Ludwig verteidigte den Entwurf: »In bestimmten Innenstadtbereichen gibt es erhebliche Emissionen durch Tauben«. Das Bielefeld unter einer Taubenplage leidet, wurde von allen Seiten bestätigt. Letztlich setzte sich in der Hauptausschuss-Sitzung aber die Meinung durch, dass ein Fütterverbot zu weit geht. Der entsprechende Paragraph wurde damit aus der Vorlage gestrichen, nur die BfB stimmte für den Erhalt des Fütterungsverbots in der Vorlage.