»Offene Ganztagsgrundschule führt nicht zu Entlassungen« (05.11.2003)
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Schulministerin Ute Schäfer will Schule und Jugendhilfe zusammenführen
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Seit Beginn des Schuljahres ist sie da, die »offene Ganztagsgrundschule«. Offen, weil in dieser Schulform auch verstärkt Kreatives möglich sein soll. Professionen von aussen kommen in die Grundschule hinein. Offen auch, weil nicht alle SchülerInnen verpflichtend teilnehmen müssen. Vielmehr können Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind für ein Schuljahr anmelden, dies ist dann allerdings verbindlich. In Bielefeld sind seit September zwei Grundschulen »offene Ganztagsgrundschulen«.
Im Vorfeld des Starts dieser Schulform gab eine heftige Debatte: Bringt die neue Schulform überhaupt etwas? Ist sie nicht nur eine schlecht-kaschierte Form von Nachmittagsbetreuung? Sind Horte nicht die bessere Alternative? Und: Was wird mit den Hort-MitarbeiterInnen, wenn die Horte ab 2007 NRW-weit an wenigen Händen abzuzählen sein werden. Im WebWecker gab es zu diesem Thema bereits mehrere Artikel und eine spannende Diskussion im Online-Forum, die auch immer noch einsehbar ist. Wir werden weiter berichten.
Ute Schäfer, Schulministerin in NRW, stellte sich einigen Fragen zur »offenen Ganztagsgrundschule«. Für Schäfer ist klar: Die Qualität wird überzeugen. Sie will mit dieser neuen Schulform vor allem fördern. Das Interview führte Manfred Horn
Das Interview
zum Download als PDF WebWecker:
Es gibt keinen landesweit verbindlichen Unterrichtsplan für die
Nachmittagsangebote an einer Offenen Ganztags-Grundschule. Die Kommunen und Schulen bestimmen letztlich, welche Angebote sie machen. Wie kann verhindert werden, dass die billigsten Angebote eingekauft werden und somit das Nachmittagsangebot zu einer Kinderverwahrungsmöglichkeit wird?Ute Schäfer: Mit der offenen Ganztagsgrundschule verfolgen wir das Ziel, insbesondere Schule und Jugendhilfe zusammenzuführen, also Unterricht, Förder-, Freizeit- und Betreuungsangebote unter dem Dach der Schule zu vereinen. Dabei geht es uns nicht darum die Stundentafel zu erweitern, indem in einzelnen Fächern mehr Unterricht erteilt wird, sondern um eine individuelle Förderung, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen und Interessen der Kinder orientiert. Die Schulen müssen mit den Trägern der Jugendhilfe gemeinsame Konzepte entwickeln, die die Kinder und das schulische Umfeld berücksichtigen. Dazu brauchen sie pädagogischen Gestaltungsraum, nicht aber von der Schulbehörde vorgegebene Pläne. Für eine Schule mit vielen Migrantenkindern und großen Sportanlagen in der Nähe macht es beispielsweise Sinn zusätzliche Sprachförderung anzubieten und eng mit den örtlichen Sportvereinen zusammen zu arbeiten. Für eine andere Schule mit anderer Schülerschaft und einem Theater in der Nachbarschaft sieht das ganz anders aus. Sie wird vielleicht Werkstatt-Arbeiten in ihr Angebot mit aufnehmen und mit dem Theaterpädagogen der Städtischen Bühnen eine Theater-AG gründen
Das alles findet natürlich nicht im rechtsfreien Raum statt. Ein entsprechender Erlass meines Hauses stellt sicher, dass Fachkräfte eingestellt und durch ergänzende Kräfte unterstützt werden. Hier sind die Träger der Jugendhilfe wichtige Partner. Alle Schulen, die sich an der offenen Ganztagsgrundschule beteiligen wollen, müssen im Rahmen ihres Antrages das gemeinsam mit der Jugendhilfe entwickelte pädagogische Konzept erläutern.