Webwecker Bielefeld: uno03

Was ist die UNO? (Teil 3)



-Generalsekretariat
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird auf Vorschlag des Sicherheitsrats von der Generalversammlung für fünf Jahre gewählt. Er besitzt wenige aus der Charta abgeleitete politische Kompetenzen, kann jedoch vom Sicherheitsrat mit der Vorbereitung und Durchführung friedenssichernder Maßnahmen beauftragt werden. Mit seinem allgemeinen Auftrag, zur Wahrung des Weltfriedens beizutragen, und aufgrund seines unabhängigen Status kann er als neutrale Autorität internationale Konflikte lösen helfen. Als höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär zudem für die Administration der Weltorganisation verantwortlich, die mehr als 52.000 Menschen beschäftigt, davon 8 700 im Sekretariat. Die Diplomaten und Beamten des Generalsekretariats müssen sich mit ihrer politischen Loyalität ganz in den Dienst der UNO stellen und ihre Aufgaben unabhängig von den nationalen
Interessen z. B. ihrer Heimatländer erfüllen.

-Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof mit Sitz in Den Haag (Niederlanden) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der UNO (Art. 92). Es besteht auf 15 unabhängige
Richter verschiedener Staatsangehörigkeiten, die sowohl von der Generalversammlung als auch vom Sicherheitsrat für eine neunjährige Amtszeit
gewählt werden. Um ein gewisses Maß an Kontinuität zu gewährleisten, werden
nach Ablauf von drei Jahren jeweils fünf Richter neu gewählt. Der Internationale Gerichtshof ist ein Gericht zur Entscheidung von internationale
Rechtstreitigkeiten zwischen Staaten. Entscheidungsgrundlage ist das Völkerrecht.
Er klärt strittige Fragen Zwischen UNO-Mitgliedern und befindet über den Bruch
internationaler Verpflichtungen durch einzelne Staaten. Er kann nur dann tätig
werden, wenn die Staaten seine Gerichtsbarkeit gegenseitig anerkannt haben.



Die Finanzierung der UNO geschieht durch die Beiträge ihrer Mitgliedstaaten; für die Durchführung von Sonderprogrammen und Friedensmissionen werden Umlagen erhoben oder freiwillige Leistungen erbracht. Der Zweijahreshaushalt 2000/01 beläuft sich auf rund 2,5 Milliarden US-Dollar. Acht Industriestaaten kommen für fast drei Viertel der Gesamtkosten auf; den größten Beitrag leisten die USA mit 25 Prozent, gefolgt von Japan mit knapp 20 Prozent und Deutschland mit knapp 10 Prozent. Größter Schuldner der Vereinten Nationen sind ebenfalls die USA, die durch (satzungswidrige) Stornierung eines Teils ihrer Beitragszahlungen die UNO zur Durchführung von Strukturreformen zwingen wollen.