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Was ist die UNO? (Teil 2)



Die UNO verfügt über fünf Hauptorgane:

-General- oder Vollversammlung
In ihr sind alle Mitgliedsstaaten vertreten; entsprechend dem Völkerrechtsprinzip der souveränen Gleichheit aller Nationen verfügt hier jeder Mitgliedsstaat, unabhängig von seiner Größe, über eine Stimme. Die Generalversammlung tritt jährlich einmal für etwa drei Monate zu einer ordentlichen Tagung zusammen, gelegentlich aber auch zu Sondersitzungen, und sie kann alle Angelegenheiten beraten, für die sie nach der Charta zuständig ist. Ihre Beschlüsse, die sie in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fassen muss, haben den Charakter bloßer Empfehlungen.

-Sicherheitsrat
Der Sicherheitsrat trägt der Charta zufolge die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens. Entsprechend verfügt er über weit reichende Kompetenzen, Maßnahmen zur Friedenswahrung oder -schaffung in die Wege zu leiten. Hierzu kann er besondere Instrumente einsetzen, wie z. B. die Friedenstruppen (»Blauhelme«) oder Hilfsorgane wie die Sonderkommission für die Vernichtung von Massenvernichtungswaffen im Irak (UNSCOM) oder die Internationalen Tribunale für Kriegsverbrechen in Ruanda (ICTR) und für Verbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY). Dem Sicherheitsrat gehören 15 Mitglieder an; fünf davon haben gemäß der Charta den Status Ständiger Mitglieder: Frankreich, Großbritannien, Russland (vormals: Sowjetunion), USA und die Volksrepublik China. Die zehn Nichtständigen Mitglieder (fünf aus Asien und Afrika, je zwei aus Lateinamerika und Westeuropa, eines aus Osteuropa) werden für zwei Jahre von der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit gewählt, wobei in jedem Jahr fünf Mitglieder neu bestimmt werden. Die Beschlüsse des Sicherheitsrates bedürfen der Mehrheit von neun Stimmen einschließlich der Zustimmung aller fünf Ständigen Mitglieder, die damit über ein Vetorecht verfügen.


-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)
Das Gremium ist zuständig für die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Programme, die zur Vermeidung und Beseitigung der Konfliktursachen auf der Erde beitragen sollen. Es umfasst 54 Mitglieder, von denen jedes Jahr ein Drittel nach einem regionalen Verteilungsschlüssel für drei Jahre gewählt wird. Der ECOSOC kann Empfehlungen an die UN-Mitglieder und -Organe aussprechen und internationale Konferenzen einberufen, die auch auf die Weltöffentlichkeit einwirken. Zu seinen zahlreichen Nebenorganen gehören Ständige und Sonderausschüsse, Fachkommissionen (u. a. für Bevölkerung und Entwicklung, Menschenrechte, Soziale Entwicklung, Frauenrechte, Drogen) und fünf regionale Wirtschaftskommissionen. Dem ECOSOC sind auch die selbständigen Sonderorganisationen und Hochkommissariate zugeordnet, z. B. die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD), die UNESCO, das Weltkinderhilfswerk (UNICEF), der Hohe Kommissar für Flüchtlinge (UNHCR), der Hohe Kommissar für Menschenrechte (UNHCHR). Faktisch haben auch im ECOSOC die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats und jene Staaten eine starke Position, die als größte Geldgeber die Finanzmittel bereitstellen.