Stichwort: Westfälischer Frieden
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1648: Frieden nach 30 Jahren Krieg
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»Westfälischer Frieden« ist die Bezeichnung für zwei Friedensabkommen am Endes des Dreißigjährigen Krieges, die 1648 in Münster und Osnabrück zwischen Kaiser und Reich als der einen Kriegspartei und ihren Gegnern Frankreich und Schweden geschlossen wurden. Die Niederlage der katholischen Seite wird an den territorialen Bestimmungen des Vertrages deutlich: die Gebietsverluste für das Reich beziehungsweise die Habsburger bewirkten, dass Frankreich zur Vormacht in Europa und Schweden zur dominierenden Macht im Ostseeraum werden konnte. Außerdem wurde der Grundsatz »Cuius regio, eius religio« festgeschrieben, d.h. der Fürst konnte über das Bekenntnis seiner Untertanen entscheiden, allerdings auf der Grundlage des konfessionellen Besitzstandes von 1624.
Wesentliche Machtverschiebungen zum Nachteil der kaiserlichen Zentralgewalt im Reich ergaben sich aus den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Friedensvertrages. Die Reichsstände wurden praktisch zu souveränen Einzelstaaten und durften unabhängig von Kaiser und Reich Bündnisse mit dem Ausland und untereinander schließen, jedoch nicht gegen Kaiser und Reich. Der Kaiser war bei allen Entscheidungen, die das Reich betrafen, an ihre Zustimmung gebunden.
Internetinformationen:
www.westfaelischer-friede.de