Keine Volksverhetzung (29.11.2006)
Mit Geldstrafen
und Freisprüchen endeten Anfang der Woche Verfahren wegen Volksverhetzung vor
dem Amtsgericht in Köln. Vier Anti-Krieg-AktivistInnen, unter ihnen ein
Bielefelder, waren wegen Volksverhetzung,
Beleidigung, Verunglimpfung des Staates und Hausfriedensbruch angeklagt. Sie
sollen bei einer öffentlichen Rekrutenvereidigung im September Transparente
gehalten haben, die unter anderem die Aufschrift »Soldaten sind Mörder« trugen.
Am
zweiten Verhandlungstag brachte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage vor. Sie unterstellte
sie den beiden Dombesteigern, die dort bei der Vereidigung ein Transpartent mit
der Aufschrift »Wir geloben, zu morden, zu rauben, zu vergewaltigen« vom Kölner
Dom herunterließen, es sei »keine intellektuelle Auseinandersetzung mit dem
Inhalt ihrer Aktion« erkennbar, weswegen die Intention der Beleidigung im
Vordergrund stünde. Zu den Angeklagten zählte auch ein Aktivist aus Bielefeld,
der nun freigesprochen wurde.
Während
der Verhandlung setzte sich eine Prozessbeobachterin der Bundeswehr als Praktikantin
der Staatsanwaltschaft auf der Anklagebank, wurde aber nach ihrer Enttarnung
seitens der Verteidigung unter lautstarkem Protest im Saal vom Richter in die
Pressereihe versetzt, um die »Neutralität der Anklage« nicht zu beschädigen.