Fehlerhaftes Lärmgutachten (18.10.2006)
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte Mitte 2005 die
Stadt Bielefeld verpflichtet, ausGesundheitsgründen zum Schutz der Anwohner
Tempo 30 nachts auf der Detmolder Straße anzuordnen. Daraus leitet die
Bürgerinitiative Sichere Detmolder Straße nun ein fehlerhafte
schalltechnische Untersuchung für den Planfeststellungsbeschluss zum Umbau der
Detmolder Straße ab. Dieses Gutachten legt vor dem Ausbau nachts als zulässige
Höchstgeschwindigkeit Tempo 50 zugrunde.
Wäre korrekterweise Tempo 30 zugrunde gelegt worden, hätten
die Beurteilungspegel um rund 2,5 Dezibel gesenkt werden müssen. Drei Dezibel
entsprechen dabei theoretisch dem Lärmzuwachs durch eine Verdoppelung des
Verkehrs. Im Vergleich zu den prognostizierten Lärmpegeln würden die
Pegelzuwächse nachts nach dem Ausbau der Detmolder Straße damit erheblich höher
ausfallen als bisher berechnet. Denn nach dem Ausbau soll nachts wieder Tempo
50 gefahren werden dürfen.
Eine Folge wäre, dass sich dadurch höchstwahrscheinlich bei
einer noch größeren Anzahl von Haushalten an der Detmolder Straße höhere
Lärmzuwächse und damit Ansprüche auf Lärmschutz ergeben, die bisher im
Planfeststellungsbeschluss nicht berücksichtigt worden sind.
Die Bürgerinitiative fordert, dass die Stadt beim Umbau zu
mehr aktivem Lärmschutz verpflichtet wird, und zwar, wie die Bürgerinitiative
erklärt, »nicht nur auf der Detmolder Straße, sondern auch durch den Verzicht
auf den Bau der Mitteltrennung und die Einrichtung von Blockumfahrten«.
Die Lärmminderungsplanung der Stadt im Netz: www.bielefeld.de/de/un/lulae/laerm/minderung
Die Bürgerinitiative im Netz: www.detmolderstrasse.de