Webwecker Bielefeld: Fehlerhaftes Lärmgutachten (18.10.2006)

Fehlerhaftes Lärmgutachten (18.10.2006)



Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte Mitte 2005 die Stadt Bielefeld verpflichtet, ausGesundheitsgründen zum Schutz der Anwohner Tempo 30 nachts auf der Detmolder Straße anzuordnen. Daraus leitet die Bürgerinitiative ›Sichere Detmolder Straße‹ nun ein fehlerhafte schalltechnische Untersuchung für den Planfeststellungsbeschluss zum Umbau der Detmolder Straße ab. Dieses Gutachten legt vor dem Ausbau nachts als zulässige Höchstgeschwindigkeit Tempo 50 zugrunde.

Wäre korrekterweise Tempo 30 zugrunde gelegt worden, hätten die Beurteilungspegel um rund 2,5 Dezibel gesenkt werden müssen. Drei Dezibel entsprechen dabei theoretisch dem Lärmzuwachs durch eine Verdoppelung des Verkehrs. Im Vergleich zu den prognostizierten Lärmpegeln würden die Pegelzuwächse nachts nach dem Ausbau der Detmolder Straße damit erheblich höher ausfallen als bisher berechnet. Denn nach dem Ausbau soll nachts wieder Tempo 50 gefahren werden dürfen.

Eine Folge wäre, dass sich dadurch höchstwahrscheinlich bei einer noch größeren Anzahl von Haushalten an der Detmolder Straße höhere Lärmzuwächse und damit Ansprüche auf Lärmschutz ergeben, die bisher im Planfeststellungsbeschluss nicht berücksichtigt worden sind.

Die Bürgerinitiative fordert, dass die Stadt beim Umbau zu mehr aktivem Lärmschutz verpflichtet wird, und zwar, wie die Bürgerinitiative erklärt, »nicht nur auf der Detmolder Straße, sondern auch durch den Verzicht auf den Bau der Mitteltrennung und die Einrichtung von Blockumfahrten«.


Die Lärmminderungsplanung der Stadt im Netz: www.bielefeld.de/de/un/lulae/laerm/minderung

Die Bürgerinitiative im Netz: www.detmolderstrasse.de