Webwecker Bielefeld: Asylberechtigter kann ausgewiesen werden (13.09.2006)

Asylberechtigter kann ausgewiesen werden (13.09.2006)



Ein so genannter »Hass-Prediger« aus Ägypten kann aus Deutschland abgeschoben werden, obwohl sein Asylantrag im Jahr 1999 positiv beschieden wurde. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden am vergangenen Freitag. Der Mann, der in Minden und Münster als Imam tätig war, ist wegen zweier Predigten aus dem Jahr 2001 wegen Volksverhetzung angeklagt. Im April wurde deshalb seine Asylanerkennung widerrufen. Er soll unter anderem die Tötung von »Ungläubigen« für zulässig erklärt haben. Äußerungen wie »Jeder, der nicht Allah anbete, müsse angefeindet und gehasst werden. Ihm müsse der Krieg erklärt werden«, erfüllen nach Ansicht der 7. Kammer des Gerichts »offensichtlich den Straftatbestand« der Volksverhetzung, heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts.

Wegen der Predigten hatte zwischenzeitlich auch der Generalbundesanwalt gegen den Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Am 25. Juli hatte der Kreis Minden-Lübbecke den Ägypter, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebt, mit der Begründung ausgewiesen, dass er eine schwere Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei.

Der Mann hatte gegen die Verfügung Klage eingereicht. In dem Eilverfahren sagte er, dass seine Predigten missverstanden worden seien. Außerdem sei er seither nicht mehr in Erscheinung getreten. Dies führte das Verwaltungsgericht aber »auf den besonderen polizeilichen Überwachungsdruck« zurück und wies seine Klage ab. Das Verfahren über den  Widerruf seiner Asylanerkennung hat das Gericht jedoch noch nicht entschieden.