Asylberechtigter kann ausgewiesen werden (13.09.2006)
Ein so genannter »Hass-Prediger« aus Ägypten kann aus
Deutschland abgeschoben werden, obwohl sein Asylantrag im Jahr 1999 positiv
beschieden wurde. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden am vergangenen
Freitag. Der Mann, der in Minden und Münster als Imam tätig war, ist wegen
zweier Predigten aus dem Jahr 2001 wegen Volksverhetzung angeklagt. Im April
wurde deshalb seine Asylanerkennung widerrufen. Er soll unter anderem die
Tötung von »Ungläubigen« für zulässig erklärt haben. Äußerungen wie »Jeder, der
nicht Allah anbete, müsse angefeindet und gehasst werden. Ihm müsse der Krieg
erklärt werden«, erfüllen nach Ansicht der 7. Kammer des Gerichts
»offensichtlich den Straftatbestand« der Volksverhetzung, heißt es in einer
Stellungnahme des Gerichts.
Wegen der Predigten hatte zwischenzeitlich auch der
Generalbundesanwalt gegen den Mann wegen Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung ermittelt. Am 25. Juli hatte der Kreis
Minden-Lübbecke den Ägypter, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebt, mit der
Begründung ausgewiesen, dass er eine schwere Gefährdung für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung sei.
Der Mann hatte gegen die Verfügung Klage eingereicht. In dem
Eilverfahren sagte er, dass seine Predigten missverstanden worden seien.
Außerdem sei er seither nicht mehr in Erscheinung getreten. Dies führte das
Verwaltungsgericht aber »auf den besonderen polizeilichen Überwachungsdruck«
zurück und wies seine Klage ab. Das Verfahren über den Widerruf seiner Asylanerkennung hat das
Gericht jedoch noch nicht entschieden.