Erkennungsdienstliche Behandlung für Gebührengegner (30.08.2006)
Ein studentisches Mitglied der Lehrkommission der Universität musste in der vergangenen Woche eine erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen lassen. Wie ihm der Staatsschutz mitteilte, sind Ermittlungen wegen schweren Hausfriedensbruchs« der Grund für die Maßnahme. Der soll begangen worden sein, als der Senat der Universität am 12. Juli die Einführung von Studiengebühren beschloss. Gebührengegner drangen gegen Ende der Sitzung durch ein offenes Fenster in ein Büro im hermetisch abgeriegelten Rektoratstrakt ein.