Klage gegen Gebührensatzung (02.08.2006)
Der AStA der Universität Bielefeld unterstützt die Klage studentischer
Vertreter gegen die Gebührensatzung der Universität. Die Unterlagen
sind am 1. August beim Verwaltungsgericht in Minden eingegangen. Nach
der Klage sollen Mitbestimmungsrechte verletzt und die Öffentlichkeit
nicht ausreichend hergestellt worden sein, als die Gebührensatzung
verabschiedet wurde (
WebWecker berichtete).
Die Sitzung am 14. Juli habe unter einen »Teilauschluss der
Öffentlichkeit« stattgefunden, erklärt der AstA. Nur wenige Studierende
wurden in den Saal eingelassen.Als die studentischen Senatoren Ingo
Bowitz und Martin Isbruch versuchten Einlass zum Senatssaal zu
erlangen, habe ihnen der Sicherheitsdienst den Einlass verweigert.
»Unser Mitspracherecht wurde uns auf der entscheidenden Sitzung
untersagt«, erklärt Bowitz, einer der Kläger. »Die Universitätsleitung
hätte dafür sorgen müssen, dass die Sitzung in einem Rahmen
stattfindet, der allen Beteiligten ein Mitspracherecht ermöglicht«.
Die Erfolgsaussichten der Klage schätzt AStA-Vorsitzende Inga
Müller als »sehr positiv« ein. Die Studierenden werden von dem
Münsteraner Anwalt Wilhelm Achepöhler vertreten. Bis zu einem Urteil
wird jedoch noch einige Zeit vergehen. Nun wird die Universitätsleitung
entscheiden müssen, trotz noch nicht vorliegenden Urteils die
Studiengebühren bereits einzuziehen. Der AStA geht davon aus, dass auf
die Uni ein »immenser Berg an Verwaltungskosten« zukommt, wenn die
Studiengebühren an die Studierenden zurückgezahlt werden müssten.