Webwecker Bielefeld: Klage gegen Gebührensatzung (02.08.2006)

Klage gegen Gebührensatzung (02.08.2006)



Der AStA der Universität Bielefeld unterstützt die Klage studentischer Vertreter gegen die Gebührensatzung der Universität. Die Unterlagen sind am 1. August beim Verwaltungsgericht in Minden eingegangen. Nach der Klage sollen Mitbestimmungsrechte verletzt und die Öffentlichkeit nicht ausreichend hergestellt worden sein, als die Gebührensatzung verabschiedet wurde (WebWecker berichtete).

Die Sitzung am 14. Juli habe unter einen »Teilauschluss der Öffentlichkeit« stattgefunden, erklärt der AstA. Nur wenige Studierende wurden in den Saal eingelassen.Als die studentischen Senatoren Ingo Bowitz und Martin Isbruch versuchten Einlass zum Senatssaal zu erlangen, habe ihnen der Sicherheitsdienst den Einlass verweigert.

»Unser Mitspracherecht wurde uns auf der entscheidenden Sitzung untersagt«, erklärt Bowitz, einer der Kläger. »Die Universitätsleitung hätte dafür sorgen müssen, dass die Sitzung in einem Rahmen stattfindet, der allen Beteiligten ein Mitspracherecht ermöglicht«.

Die Erfolgsaussichten der Klage schätzt AStA-Vorsitzende Inga Müller als »sehr positiv« ein. Die Studierenden werden von dem Münsteraner Anwalt Wilhelm Achepöhler vertreten. Bis zu einem Urteil wird jedoch noch einige Zeit vergehen. Nun wird die Universitätsleitung entscheiden müssen, trotz noch nicht vorliegenden Urteils die Studiengebühren bereits einzuziehen. Der AStA geht davon aus, dass auf die Uni ein »immenser Berg an Verwaltungskosten« zukommt, wenn die Studiengebühren an die Studierenden zurückgezahlt werden müssten.