Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung (09.08.2006)
Am 2. August verurteilte das Landgericht Dortmund den bekannten Neonazi Meinolf Schönborn wegen Volksverhetzung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. Er hatte über seinen Herzebrocker Z-Versand Schriften der »Reichsbürgerbewegung« Horst Mahlers vertrieben. Nach eigenen Angaben habe er den Vertrieb aber gestoppt, als er mitbekommen habe, dass Mahler in einem »Bürgerbrief« den Holocaust leugnet. Diese Einlassung ist allerdings nur schwer zu glauben, da die Leugnung des Holocaust die Berufung des ehemaligen NPD-Anwalts zu sein scheint. Ein Text ohne sie ist bei Mahler nicht zu erwarten.
Er habe auch »nie bewusst gegen die Gesetze dieses Staates verstoßen« wollen, erklärte Schönborn dem Gericht. Das hatte ihn bereits 1995 zu 27 Monaten Haft verurteilt, nachdem er wohl unbewusst - die verbotene Nationalistische Front weitergeführt hatte. Auch im aktuellen Verfahren forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe ohne Bewährung. Es sei nicht zu erwarten, dass sich Schönborn künftig straffrei führen werde, weil er sich nie offen und ehrlich von der NS-Ideologie distanziert habe, begründete er die Forderung. Tatsächlich organisierte Schönborn noch im vergangenen September ein Kameradschaftstreffen unter dem Motto »Nicht reden, handeln« im Collegium Humanum in Vlotho, einem Zentrum der Holocaustleugner, in dem auch Horst Mahler verkehrt. Auch ein Blick auf das Angebot seines Z-Versands zeigt klar, wes (Un)Geistes Kind Schönborn ist, von der Reichskriegsflagge bis zum Landser-»T-Hemd« bietet der Versand, was das Naziherz begehrt. Die Richter glauben aber offensichtlich an eine Läuterung Schönborns und verhängten nur eine Bewährungsstrafe.