Im April kommen die Studiengebühren für ein Zweitstudium und so genannte Langzeitstudierende. Jetzt ist die Rechtsverordnung zum »Studienkonten-und finanzierungsgesetz« auf dem Tisch und erntet massive Kritik von StudierendenvertreternVon Mario A. SarclettiAb April kommenden Jahres sollen Studierende, die bereits einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss haben und solche, die die Regelstudienzeit um mehr als das 1,5-fache überschritten haben, 650 Euro pro Semester an das Land bezahlen. Das sieht das Studienkonten- und Finanzierungsgesetz vor, die meisten Studierenden werden ab dem 14. Semester zur Kasse gebeten. Mitte September unterzeichnete Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft die dazu gehörige Verordnung, beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Bielefeld stößt die auf massive Kritik.
»Es hat sich keine Klarheit ergeben, es ist alles sehr viel komplizierter geworden«, bemängelt Stefan Bröhl, AStA Vorsitzender der Uni Bielefeld das Papier aus dem Ministerium. »Und die Verordnung ist ein Hammer, was ausländische Studierende betrifft«, fügt er hinzu. Die meisten von ihnen haben nämlich bereits in ihrer Heimat einen Abschluss gemacht, ihr Studium in Deutschland gilt dann als Zweitstudium. »Wenn du hier hin kommst um zu arbeiten, nimmt dich mit dem Abschluss keiner. Wenn dann aber gesagt wird, im Sinne dieser Verordnung ist das ein Zweitstudium, dann ist das Abzocke«, bewertet Bröhl die Regelungen für ausländische Studierende. Entscheiden, ob der Abschluss gleichwertig ist, sollen die Hochschulen. »Wir streben da aber eine landesweit möglichst einheitliche Lösung an«, erklärt dazu Stephan Burchert, der Leiter des Studierendensekretariats der Universität Bielefeld.
Auch wenn die ausländischen Studierenden ihr Studium in der Heimat nicht abgeschlossen haben, werden die bisherigen Hochschulsemester im Studienkontenmodell der rot-grünen Landesregierung angerechnet, wenn ihre bisherigen Leistungen anerkannt werden. Selbst dann, wenn sie dafür bereits Gebühren bezahlt haben. »Das heißt konkret: Bleib weg aus NRW, wenn du herkommen willst, dann musst du blechen. Das ist eine ziemlich ausländerfeindliche Politik, die dann in NRW gefahren wird«, beschreibt Stefan Bröhl den Tenor der Verordnung, die seiner Meinung nach das Gesetz noch verschlimmert hat.
Das Ausland fängt bei der Verordnung an den Landesgrenzen an. »Bleib weg aus NRW« gilt auch für Studierende aus anderen Bundesländern. »Ob du aus Hessen kommst, aus Bayern oder aus Kasachstan ist ganz egal. Dein Erststudium wird angerechnet, auch wenn NRW dafür nichts getan hat«, erklärt Bröhl. »NRW scheint genug Studierenden zu haben und sagt: NRW-Hochschulen für NRW-Studierende«, bemerkt der AStA-Vorsitzende.
Die Verordnung sieht auch Ausnahmen von der Gebührenpflicht vor: Behinderte und Studierende mit Kindern können bis zu vier Semester länger studieren. Aber auch hier sieht Stefan Bröhl Probleme in der Verordnung: »Was ist, wenn jemand mehrere Kinder hat«, fragt er sich.
Nicht angerechnet werden sollen Semester, in denen Studierende »aus wichtigem Grund« beurlaubt sind. Die Verordnung sieht jedoch explizit vor, dass »die Vorbereitung auf Prüfungen keinen wichtigen Grund« darstellt. Bisher war eine Beurlaubung wegen der Prüfungsvorbereitung möglich.