Auf die Studierendensekretariate kommt eine Menge Arbeit zu. Nur die Zahl der Hochschulsemester ist elektronisch abfragbar, Ausnahmetatbestände und die Hochschulvergangenheit jedoch nicht. »Da müssen wir jede Akte in die Hand nehmen«, beschreibt Stefan Burchert den Aufwand für seine Mitarbeiter. Die Kosten dafür kann er nicht absehen. »Sie werden aber auf jeden Fall höher sein als in Niedersachsen«, vermutet er. Das dortige Gesetz ist erheblich einfacher, dort entstanden den Hochschulen Kosten von 300.000 Euro, als im vergangenen Sommer Langzeitstudiengebühren eingeführt wurden.
Zur Ermittlung der Hochschulvergangenheit sollen im Herbst Fragebögen an alle Studierenden verschickt werden. Noch vor Weihnachten soll den Studierenden dann ein Kontoauszug oder ein Gebührenbescheid zugeschickt werden. Stefan Bröhl empfiehlt gegen den auf jeden Fall Widerspruch einzulegen und die Gebühren nur unter Vorbehalt zu zahlen. Denn die ASten des Landes wollen Musterklagen gegen die Studiengebühren unterstützen. »Denn die Einführung der Gebühren stellt auf jeden Fall einen Vertrauensbruch dar«, beschreibt der AStA-Vorsitzende die Einschätzung der Studierendenvertreter. Die Studierenden, die jetzt zur Kasse gebeten werden sollen, hätten ihr Studium schließlich unter anderen Bedingungen begonnen.
»Wir wollen an allen Amtsgerichten Klagen einreichen, finanziert werden die von den ASten«, kündigt Bröhl flächendeckenden Widerstand gegen die Gebühren an. Sollten die Klagen gewonnen werden, würden Studierende, die unter Vorbehalt bezahlt haben, ihr Geld zurück bekommen. »Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, kuckt dann in die Röhre«, warnt Stefan Bröhl. »Man muss dem Land NRW, das so geldgierig ist, auf die Pfoten hauen«, fordert er.
Auf die Studierendensekretariate kommt eine Menge Arbeit zu. Nur die Zahl der Hochschulsemester ist elektronisch abfragbar, Ausnahmetatbestände und die Hochschulvergangenheit jedoch nicht. »Da müssen wir jede Akte in die Hand nehmen«, beschreibt Stefan Burchert den Aufwand für seine Mitarbeiter. Die Kosten dafür kann er nicht absehen. »Sie werden aber auf jeden Fall höher sein als in Niedersachsen«, vermutet er. Das dortige Gesetz ist erheblich einfacher, dort entstanden den Hochschulen Kosten von 300.000 Euro, als im vergangenen Sommer Langzeitstudiengebühren eingeführt wurden.
Zur Ermittlung der Hochschulvergangenheit sollen im Herbst Fragebögen an alle Studierenden verschickt werden. Noch vor Weihnachten soll den Studierenden dann ein Kontoauszug oder ein Gebührenbescheid zugeschickt werden. Stefan Bröhl empfiehlt gegen den auf jeden Fall Widerspruch einzulegen und die Gebühren nur unter Vorbehalt zu zahlen. Denn die ASten des Landes wollen Musterklagen gegen die Studiengebühren unterstützen. »Denn die Einführung der Gebühren stellt auf jeden Fall einen Vertrauensbruch dar«, beschreibt der AStA-Vorsitzende die Einschätzung der Studierendenvertreter. Die Studierenden, die jetzt zur Kasse gebeten werden sollen, hätten ihr Studium schließlich unter anderen Bedingungen begonnen.
»Wir wollen an allen Amtsgerichten Klagen einreichen, finanziert werden die von den ASten«, kündigt Bröhl flächendeckenden Widerstand gegen die Gebühren an. Sollten die Klagen gewonnen werden, würden Studierende, die unter Vorbehalt bezahlt haben, ihr Geld zurück bekommen. »Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, kuckt dann in die Röhre«, warnt Stefan Bröhl. »Man muss dem Land NRW, das so geldgierig ist, auf die Pfoten hauen«, fordert er.