Diskussion über neues Bestattungsgesetz in NRW
Die CDU-Landtagsabgeordnete Angelika Gemkow weist auf einige grundlegende Neuerungen im Bestattungswesen hin, die nach einem derzeit im Landtag diskutierten Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung vorgesehen sind. Auch in Bielefeld würde es danach erhebliche Veränderungen im Bestattungswesen geben. Jährlich sterben in Bielefeld ca. 2300 Menschen (2.278 im Jahr 2000).
Geplant ist eine Abkehr von der bisherigen Bestattungspraxis. Danach soll künftig- so sieht es der Gesetzentwurf vor - bei der Beerdigung bzw. Bestattung der Verstorbenen auf Särge verzichtet werden können. Es soll demnach zwar grundsätzlich bei einer "Friedhofspflicht" bleiben, die bisher geltende "Sargpflicht" soll hingegen entfallen. Damit wird der Weg z.B. frei für ein Beerdigen in Leintüchern nach muslimischem Ritus.
Sollte der Gesetzentwurf vom Landtag beschlossen werden, so ist nach Einäscherungen ein "Mitnehmen der Urne" unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu bedarf es einer Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Hauptvoraussetzungen für diese Genehmigung sind, dass eine derartige Aufbewahrung vorher verfügt worden ist und dass die Wahrung der Totenruhe und ein würdiger Umgang mit der Totenasche gewährleistet werden.
Bildlich wird in diesem Zusammenhang oft davon gesprochen, dass eine Urne "zu Hause auf den Schrank, ins Regal oder auf den Kaminsims" gestellt werden kann. Kritische Stimmen gehen davon aus, dass die in dem Gesetzentwurf aufgestellten Voraussetzungen für ein "Mitnehmen der Urne" über kurz oder lang ausgehöhlt werden und faktisch eine vollständige Freigabe von Urnen folgt.
Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass auf den Friedhöfen "Aschestreufelder" für anonyme Beisetzungen vorgesehen werden.
Schließlich sollen Armenbegräbnisse, die in der Regel vom Sozialamt bezahlt werden, wieder eingeführt werden. Um den Mindeststandard bei diesen Beerdigungen gibt es immer wieder Diskussionen.
"Bereits diese Kernpunkte des Gesetzentwurfs der rot-grünen Landesregierung für ein neues Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass es sicherlich Bedarf für eine sachliche, aber breit angelegte ethische Debatte zur Zukunft von Bestattungswesen und Bestattungskultur in unserem Land gibt", so Angelika Gemkow. Am kommenden Mittwoch, so Angelika Gemkow, ist eine Anhörung zum Bestattungsrecht im Düsseldorfer Landtag vorgesehen.